Privathaftpflichtversicherung- Kleingedrucktes mit großer Wirkung
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Eine Privathaftpflichtversicherung gehört zum unbedingten Muss für jeden Haushalt und kommt für Schäden auf, die an Dritten oder fremden Gegenständen verursacht wurden. Weiterer Vorteil dieses Versicherungsschutzes: die Privathaftpflichtversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für Vermögens-, Personen- oder Sachwerte in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, sondern kümmert sich auch um die gerichtliche Auseinandersetzung.
Doch lohnt sich auch immer ein Blick in die Police, denn das Kleingedruckte hat oft weitreichende Folgen, wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist. Dazu gehört der Faktor Ausfalldeckung. Wer eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kann auch davon profitieren, dass für eine Schadensdeckung von der eigenen Versicherung gesorgt ist, wenn man selber geschädigt wurde und der Verursacher nicht oder nur Teilweise diesen ersetzen kann.
Doch können nur Schäden anerkannt werden, die durch ein rechtskräftiges Urteil auch belegt sind und eine Mindesthöhe beinhalten. Nicht alle Versicherungsnehmer wissen, dass auch Schäden durch minderjährige Kinder bis zu sieben Jahren abgedeckt sein sollten und die Schadenssumme wenigstens 5.000 Euro betragen sollte. Somit gilt: bestehende Versicherungspolicen müssen unbedingt gesichtet werden, damit Deckungslücken rechtzeitig geschlossen werden können.
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