Schadensregulierung der Privathaftpflichtversicherung- voreilige Ansprüche führen ins Leere

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Die klassische Privathaftpflichtversicherung sollte in keinem Versicherungsdepot fehlen. Entsteht ein Schaden an Gegenständen, oder kommt gar ein Mensch durch eine Unachtsamkeit zu Schaden, wird es besonders teuer. In der Regel muss der Verursacher mit hohen Schmerzensgeldforderungen oder gar einer lebenslangen Rentenzahlung rechnen. Besteht dann kein Versicherungsschutz durch eine Privathaftpflichtversicherung, ist ein finanzieller Ruin unausweichlich vorprogrammiert. Schließlich hat der Gesetzgeber hierzulande festgelegt, dass jeder mit seinem persönlichen Vermögen und Einkommen für verursachte Schäden auch in unbegrenzter Höhe aufkommen muss.

Wird ein Mensch geschädigt, kann er mit einer Kostenübernahme rechnen, die auch Anwalts- und Gerichtskosten umfasst. Doch wird jede Privathaftpflichtversicherung auch zunächst prüfen, ob die Schadensansprüche auch wirklich gerechtfertigt sind. Gibt es daran einen berechtigten Zweifel, dient eine Privathaftpflichtversicherung auch der Abwehr gegen Ansprüche dieser Art.
Doch benötigt die Versicherung des Verursachers auch einen bestimmten Zeitrahmen, um den Fall entsprechend zu beurteilen. Reagiert der Geschädigte voreilig und beauftragt einen Rechtsanwalt damit, einen Mahnbescheid zu erstellen, kann er nicht zwingend davon ausgehen, die Kosten dafür von der gegnerischen Partei erstattet zu bekommen. Voreilige Mahnbescheide gehen dann zu Lasten des Geschädigten, auch wenn die gegnerische Versicherung für den verursachten Schaden aufkommen muss.


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