Privathaftpflichtversicherung kann auch mit Ausschlüssen verbunden sein

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Die zahlreichen Tarife der unterschiedlichen Anbieter machte es einem nicht immer einfach, den passenden Versicherungsschutz zu finden, denn die Unterschiede zwischen den Leistungsumfängen wie auch Ausschlüssen variieren enorm, wenn es um eine Privathaftpflichtversicherung geht.

So gibt es Situationen, bei denen der Schutz bei fast allen Versicherungsunternehmen entfällt. Klar auf der Hand liegt, dass bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden eine Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht für einen Schaden aufkommt. War grobe Fahrlässigkeit im Spiel, kommt es immer auf den jeweiligen Fall und die Versicherung an, wenn eine Haftung beantragt wird.
Kann einem Schadensverursacher gar eine Deliktunfähigkeit nachgewiesen werden, verweigern in der Regel die meisten Haftpflichtversicherungen eine Übernahme des Schadens, da es sich hierbei um unkalkulierbare Risiken handelt. Als deliktunfähig gelten Menschen, die eine schwere geistige Beeinträchtigung oder eine psychische Störung haben.
In vielen Fällen kommt eine Haftpflichtversicherung nicht für einen Schaden auf, wenn es sich um Pacht- oder Mietobjekte handelt. Doch gibt es auch hierbei Unterschiede zwischen den Anbietern und wer auf der sicheren Seite stehen will, sollte einen Blick in die Versicherungspolice werfen.

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