Die Privathaftpflichtversicherung wird gern „ausgenutzt“
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Die Police für eine Privathaftpflichtversicherung gehört in jeden Haushalt, wenn man sich im Schadensfall vor den finanziellen Ansprüchen Dritter schützen will. Der finanzielle Ruin ist dabei vielfach vorprogrammiert, wenn beispielsweise ein Schaden an Personen verursacht wurde, der mit Schmerzensgeld oder einer Rentenzahlung verbunden ist.
Doch in der Realität werden meist kleine Schäden vom Versicherungsnehmer gemeldet, die in der Regel auf der Tatasche basieren, sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen- klar ausgedrückt handelt es sich in vielen Fällen um einen klassischen Versicherungsbetrug. Aus diesem Grunde haken Versicherungsgesellschaften bei kleinen Schadensmeldungen oft nach und verlangen unter anderem Kaufbelege oder eine Zeugenaussage, die die Angaben des Versicherten belegen sollen.
Die Privathaftpflichtversicherung wird somit von vielen Zeitgenossen benutzt, um sich auf Kosten der Versicherung ein neues Handy oder einen anderen Gegenstand kaufen zu können. Doch sieht der Gesetzgeber auch vor, dass der Versicherte im Schadensfall einen Nachweis auf Anspruch erbringen muss. Konkret muss das beschädigte oder zerstörte Teil bei der Versicherung vorgelegt werden. Ist dieses nicht mehr vorhanden, wird ein Kaufbeleg erforderlich. Hegt die Versicherung den Verdacht eines Betrugs, werden meist mehr Beweismittel angefordert. Ist der Versicherte nicht dazu in der Lage, kann eine Privathaftpflichtversicherung die Leistung auch ablehnen.
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