Privathaftpflichtversicherung kann nicht für alles zahlen
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Die Problematik ist beileibe nicht neu: Kinder verursachen einen Schaden und die Eltern waren nicht in der Nähe. Doch grundsätzlich gilt auch, dass Eltern nicht automatisch für alles haften, was der Nachwuchs so anstellt, wenngleich jeder die Verbotsschilder kennt, die darauf hinweisen, dass Eltern für ihre Kinder haften.
Schnell sprechen Versicherungen dann von einer Verletzung der Aufsichtspflicht, insbesondere, wenn es sich um kleine Kinder handelt. Doch der Gesetzesgeber steckt die Grenzen für die Aufsichtspflicht nicht so eng. Von einer Verletzung dieser Pflicht kann auch dann nicht gesprochen werden, wenn ein siebenjähriges Kind über den Zeitraum von einer Stunde ohne die Aufsicht der Erziehungsberechtigten gespielt hat.
Wenn beispielsweise ein Kind beim Spielen mit Feuer einen Brandschaden verursacht, gaftet in der Regel die Feuerversicherung. Diese hat jedoch nicht die Handhabe, gleichzeitig für die Regulierung die Privathaftpflichtversicherung anzusprechen- auch dann nicht, wenn ein Teilbetrag der Schadenssumme verlangt wird.
Die Privathaftpflichtversicherung kann schließlich dahingehend argumentieren, dass die Eltern nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, nur weil das Kind nicht permanent unter Kontrolle war. Dies gestaltet sich im alltäglichen Leben schwierig und auch Richter halten eine ständige Kontrolle für lebensfremd und unzumutbar.
Ist ein Kind ausreichend über die Gefahren im Alltag aufgeklärt und sorgen Eltern auch dafür, dass beispielsweise Feuerzeuge und Streichhölzer unerreichbar sind, kann niemand die Eltern oder die Privathaftpflichtversicherung verantwortlich machen. Zahlen muss dann die Feuer- oder Gebäudeversicherung.
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