Freiwillige sind haftpflicht- und unfallversichert!
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Es scheint sich noch nicht überall herumgesprochen zu haben: wer einen Freiwilligendienst verrichtet, kann seit geraumer Zeit von einem besonderen Versicherungsschutz profitieren. Wer ehrenamtlich seine Einsatzbereitschaft zeigt, ist unfall- und haftpflichtversichert.
Ein Engagement im Freiwilligendienst aller Generationen ist somit bei Einsätzen grundsätzlich mit einem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz verbunden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weist künftige Aspiranten darauf hin, denn viele Zeitgenossen zögern immer noch, weil sie im Ernstfall fürchten, nicht abgesichert zu sein.
Um dem entgegen zu wirken, schuf der Gesetzgeber mit dem Freiwilligendienst aller Generationen rechtlich verbindliche Bedingungen für den Einsatz von Freiwilligen.
In erster Linie gehören der Haftpflichtschutz wie auch die Absicherung bei Krankheiten und Unfällen dazu, wenn ein Zusammenhang mit dem ehrenamtlichen Dienst besteht.
Wer sich also im neuen Freiwilligendienst engagiert, kann vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung profitieren und dies in Unabhängigkeit vom Einsatzfeld. Über den jeweiligen Träger besteht überdies ein Haftpflichtversicherungsschutz.
Die bis dahin gültigen Versicherungsregelungen wurden mit dem Start des Freiwilligendienstes ideal gebündelt und der Versicherte kann von einem ausgedehnten Schutz ausgehen. Plus hierbei: alle erforderlichen und meist komplizierten Einzelfallprüfungen sind nicht mehr erforderlich und Einsatzstellen wie auch alle anderen Träger können mit der gesetzlichen Definition von einer größeren Planungssicherheit profitieren, um Freiwillige besser im Dienst organisieren zu können.
So konnte der neue Freiwilligendienst aller Generationen, der am 1. Januar 2009 startete, bundesweit alle engagierten Menschen unterstützen, um auch langfristig das gemeinschaftliche Miteinander zu fördern.
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