Neues Versicherungsvertragsgesetz bietet bessere Kündigungsmodalitäten

Jetzt günstigen Anbieter finden
100% kostenlos

Wer sich bei seinem Versicherer für einen Langzeitvertrag entschieden hat, kann seit dem 1. Januar 2009 leichter wieder aussteigen.

Ein so genannter Langzeitvertrag beinhaltet eine Versicherungslaufzeit, die einen Zeitraum von mehr als drei Jahren umschreibt. Schon zum Ende des dritten Versicherungsjahres kann gekündigt werden und danach sogar jährlich.
Für Neukunden gilt diese Regelung bereits seit 1. Januar 2008. Wurde ein Versicherungsvertrag mit einer langen Laufzeit bis Ende 2007 abgeschlossen, galt im vergangenen Jahr noch die herkömmliche Regelung, die mit einer Kündigung frühestens nach fünf Jahren versehen war.
Immer die Möglichkeit, das Versicherungsunternehmen verlassen zu können haben jetzt alle Versicherungsnehmer mit alten Verträgen, wenn das Unternehmen zwar die Beiträge anhebt, jedoch das Leistungsspektrum nicht erweitert. Plant der Versicherer eine solche Beitragserhöhung, kann er nicht stillschweigend die Beiträge anheben; spätestens vier Wochen vorher muss eine Ankündigung beim Vertragsnehmer im Briefkasten liegen. Parallel dazu muss der Verbraucher auf sein ausdrückliches Kündigungsrecht hingewiesen werden.
Wichtig ist für alle Neukunden, die sich spontan anders entschlossen haben, die Frist für einen Widerruf einzuhalten. Zwei Wochen hat man Zeit, vom Vertrag zurück zu treten. Bei Lebensversicherungen ist diese Frist gar auf 30 Tage ausgeweitet worden. Damit es bei Kündigungen nicht zu ärgerlichen Missverständnissen kommt, sollte eine Kündigung in schriftlicher Form abgefasst sein.

  • Currently 0/5
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bewertung: 0/5 (0 Stimmen)

Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben

Beiträge aus der Kategorie Privathaftpflichtversicherung > News > per E-Mail abonnieren:

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Vergleich vom Experten an:
Privathaftpflichtversicherung

Ach so?!

Wichtige Dinge, einfach erklärt.

Ach so?! Haftpflichtversicherung für meine Schlangen?

Ach so?! Schleichwerbung für Versicherung im Fernsehen?

Ach so?! Spionage der Versicherung über Twitter!!

mehr

Welt der Versicherungen

Interessantes das Sie schon immer wissen wollten.

Gewerbeversicherungen: Kostenfaktor oder Kapitalschutz?

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt und wird geahndet

Das Provisionsabgabeverbot ist gekippt: Vor- und Nachteile

mehr

Tools & Rechner

Versicherungen einfach online vergleichen:
Privathaftpflicht Rechtsschutz
Wohngebäude Hausrat
Unfall Risikoleben
Haus & Grund Bauleistungen
Tierhalter Öltank
Support-AnfrageSitemap Impressum Pressebereich Partnerprogramm Ihre News hier!
Mehr Informationen über die Baufinanzierung finden Sie hier.

Kostenloser Online Versicherungsvergleich für Versicherungen

© 2003-2011 finance-store.de - Ein Produkt der finads GmbH