Wie muss der Grundschutz einer Haftpflichtversicherung aussehen?

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Wer sich für den privaten Schutz einer Haftpflichtversicherung entschlossen hat, kann davon ausgehen, dass der Versicherer zahlt, wenn Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstanden sind, die man als Versicherungsnehmer verschuldet hat.

Doch kommt es auch immer auf den individuell gewählten Tarif und den Versicherer an, wenn der Schutz definiert werden soll. Schließlich können auch zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden, um den Versicherungsschutz erweitern zu lassen.
Wer sich an dem orientieren möchte, was als Grundschutz zwingend notwendig ist, sollte seine Police genau unter die Lupe nehmen, bevor es zu einem Schaden kommt und der Versicherte letztendlich doch selber leisten muss.
Dazu gehört unter anderem eine Absicherung des eigenen Rechners. Schäden, die am Computer durch Viren entstehen können, sollten bis zu einer Höhe von 50.000 Euro abgesichert sein.
Aber auch, wenn man fremde Haustiere hütet, sollte der Versicherungsschutz ausreichen und wenigstens drei Millionen Euro betragen.
Mieter einer Wohnung müssen berücksichtigen, dass schnell auch unbeabsichtigt Schäden beispielsweise an teuren Parkettböden verursacht werden können. Hier leistet ebenfalls eine private Haftpflichtversicherung, die sich nicht nur auf Mietwohnungen beschränkt, sondern auch für Schäden aufkommt, die in einem gemieteten Ferienhaus oder einem gepachteten Schrebergarten verursacht wurden. Die Summe von wenigstens 300.000 Euro sollte dabei veranschlagt werden.
Ein guter Haftpflichtversicherer sollte im Grundpaket seiner Versicherung auch einen entsprechenden Schutz während einer Auslandsreise aufweisen können. Wenigstens drei Jahre sollte dieser innerhalb der Staaten der EU und wenigstens ein Jahr weltweit Gültigkeit besitzen.
Erst, wenn all diese Risiken abgesichert sind, gilt für den Verbraucher ein solider Grundschutz.
Bei Bedarf können auch weiter gehende Risiken versichert werden, die sich dann jedoch auf die Beitragshöhe auswirken.

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