Abgeltungssteuer sollte nicht alle Entscheidungen beeinflussen
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Die Abgeltungssteuer, die ab 1. Januar 2009 eingeführt wird, scheint momentan über allen finanziellen Transaktionen zu schweben. So raten beispielsweise viele Finanzdienstleister, Kapital noch bis Jahresende in Aktienfonds anzulegen, um der 25prozentigen Abgeltungssteuer zu entgehen.
Doch ein kritisches Hinterfragen ist hier angebracht, denn viel zu oft gerät das Argument, der Steuerforderung zu entgehen, in den Vordergrund aller Überlegungen, ohne die einzelnen Kriterien der angebotenen Anlage näher zu durchleuchten.
So darf die angekündigte Besteuerung nicht das alles entscheidende Kriterium sein, um eine effiziente Kapitalanlage bewerten zu können. Die Abgeltungssteuer wird alle Kapitalerträge wie Zinsen und Kursgewinne mit 25 Prozent versteuern, wobei der Solidaritätszuschlag wie auch die Kirchensteuer noch hinzu kommen. Doch sollte sich jeder Verbraucher davor hüten, in eine Art Schlussverkaufsstimmung zu verfallen, die möglicherweise zu Fehlentscheidungen führen. Endzeitstimmung schien bereits 2004 zu herrschen, als die Versicherer die Besteuerung von Kapitallebensversicherungen in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen rückte und noch schnell zum Jahresabschluss Neuverträge anriet.
Heute stehen verstärkt fondsgebundene Rentenversicherungen im Mittelpunkt der Branche, wenn es darum geht, Produkte an den Mann zu bringen. Geworben wir in erster Linie damit, dass in der meist langen Ansparphase bis zum Eintritt in den Ruhestand keine Abgeltungssteuer greifen kann und die Auszahlungsphase mit einer Ertragsanteilbesteuerung vereinfacht werden kann. Doch in diese Überlegungen müssen auch Faktoren einfließen, die nicht zu unterschätzen und generell mit Kosten für den Kunden verbunden sind. Dazu gehören unter anderem das Fondsmanagement wie auch die Verwaltungsgebühren. Wer objektiv vergleichen will, muss alle Kriterien einbeziehen und individuell abwägen, welche Variante passt.
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