Ist die private Krankenversicherung für Studenten sinnvoll? Wie und wann wechselt man?
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Studenten können sich auch privat krankenversichern. Wann sich der Wechsel in die PKV besonders lohnt, zeigt dieser Guide.
→ Wie wechseln
→ Wann wechseln
Mit der Aufnahme eines Studiums oder dem Wegfall der Familienversicherung wird man automatisch gesetzlich versichert. Wenn man das nicht will, muss man das rechtzeitig zum Ausdruck bringen. Und das funktioniert so:
Zunächst vergleicht man die Angebote der privaten Versicherer. Hat man das passende Produkt gefunden, beantwortet man die Gesundheitsfragen und schließt ab.
Dann lässt man sich von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung befreien. Das bedeutet nicht, dass man dann nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegt, sondern nur, dass man von der Gesetzlichen in die Private entlassen wird. Weil nämlich seit 2009 jeder eine Krankenversicherung haben muss, lässt die Kasse Sie nur gehen, wenn Sie ihr beweisen können, dass Sie nahtlos in das private Versicherungsverhältnis wechseln. Das tun Sie mit Ihrem PKV-Vertrag.
Die Befreiung beantragt man bei der zuständigen Krankenkasse. Dafür gibt es aber nur ein kurzes Zeitfenster, nämlich 3 Monate nach Einsetzen der Versicherungspflicht in der GKV. Wer zu spät kommt, muss bleiben.
Die zuständige Kasse ist diejenige, in welcher man zuvor versichert war. Bestand bislang keine Versicherung, so ist es die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) des Wohnortes.
Die Befreiung beginnt mit dem Einsetzen der Versicherungspflicht. Wenn Sie in der Zwischenzeit (also seit Einsetzen der Versicherungspflicht und vor Antragstellung) Leistungen aus der Krankenversicherung beziehen, so gilt die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV mit Ablauf des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV kann während des Studiums nicht mehr rückgängig gemacht werden. Das heißt, eine Befreiung gilt immer solange, wie der Tatbestand, der zur Befreiung geführt hat, noch gilt. Fällt er weg, müsste die Befreiung praktisch erneut beantragt werden, sonst landet man automatisch wieder in der Gesetzlichen. So können Sie praktisch wieder zurück in die GKV, wenn Sie Ihr Studium beenden und Arbeitnehmer oder auch arbeitslos werden sollten.
Privat versicherte Studenten profitieren von dem umfangreichen Leistungsspektrum, das keine Kasse bieten kann, aber auch von einmalig günstigen Beiträgen. Diese können sogar geringer sein, als in der GKV. Wann sich ein Wechsel aus rein finanziellen Gründen lohnt, zeigen wir Ihnen hier:
Insgesamt gibt es für Studierende drei mögliche Zeitpunkte für einen Wechsel in die PKV:
1. Situation: Studienanfang
In den ersten 3 Monaten des Studiums kann man in die PKV wechseln.
- Wenn man in der GKV der Eltern mitversichert ist, besteht die Familienversicherung noch bis zum 25. Lebensjahr. Solange werden keine Beiträge fällig. Wird das Studium bis dahin oder kurz danach beendet sein? Dann bleiben.
- Wenn man bislang mit seinen Eltern privat versichert war, ist es besser zu bleiben. Die Beiträge wären bei einem Wechsel in die Gesetzliche höher.
2. Ende der Familienversicherung - über 25 Jahren
Hier bietet sich erneut eine Möglichkeit, in die PKV zu wechseln. Das sollten Sie erwägen, wenn das Studium sich noch ein paar Jährchen hinziehen kann.
3. Ablauf des 14. Fachsemesters - der 30. Geburtstag
Die letzte Wechselmöglichkeit. Mit Ende des Semesters, in welchem Sie 30 Jahre alt geworden sind, endet die studentische Versicherung in der GKV und damit auch Ihre Ermäßigung. Hier sollten Sie wechseln. Denn ab dem 14. Fachsemester bzw. ab dem 30. Lebensjahr wird es richtig teuer in der GKV. Der Studententarif in der PKV läuft hingegen noch bis zum 34. Lebensjahr.
Besonderheiten
Für Bafög-Empfänger
Krankenversicherungsbeiträge können auch für privat Versicherte bezuschusst werden. Monatlich beträgt die Erstattung maximal 55 Euro.
Für Kinder von Beamten
Beihilfeberechtigte sind i.d.R. über eine Restkostenversicherung in der PKV versichert sowie auch ihre Kinder. Beihilfe wird
- für bis 1981 Geborene bis zum 27. Lebensjahr,
- für 1982 Geborene bis zum 26. Lebensjahr und
- für ab 1983 Geborene bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.
Bei Wehr- oder Zivildienst nach dem Abitur und vor dem Studium verlängert sich die Gewähr der Beihilfe um die Dauer des Dienstes.
Verdienen sie während des Studiums über 640 Euro monatlich, so entfällt der Beihilfeanspruch für die Kinder.
Endet die Familienversicherung, setzt automatisch die studentische private Krankenversicherung ein.
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