Ratgeber Studenten-Krankenversicherung

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Hier können Sie sich über folgende Themen informieren:

- Ohne Versicherung keine Immatrikulation
- Familienversichert?
- Habe ich eine Wahl?
- Pflichtversichert oder nicht?
- Wie befreit man sich von der Versicherungspflicht?
- Arbeiten während des Studiums
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Ohne Versicherung keine Immatrikulation

Studenten, die an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland studieren wollen, müssen krankenversichert sein. Sie sind also versicherungspflichtig. Dazu werden Sie bei der Einschreibung gebeten, einen Versicherungsnachweis vorzulegen. Also sollte man sich nicht erst Gedanken darum machen, wenn die Einschreibungsfristen laufen.
Wo bekommt man den Nachweis her? In der Regel genügt ein kurzer Anruf bei Ihrer bzw. der zuständigen Krankenkasse mit der Bitte, Ihnen einen solchen Versicherungsnachweis für die Hochschule zusenden zu lassen. Achtung! Das Zusenden kann auch gern mal etwas auf sich warten lassen.
Wenn Sie sich um einen Studienplatz mit NC bewerben wollen, werden Sie sich nicht 100-prozentig sich sein können, auch angenommen zu werden. Daher sollten Sie bei dem Anruf bei Ihres Versicherers gleich um die Zusendung mehrerer Nachweise bitten. Haben Sie nur eins zugesandt bekommen und das Ende der Einschreibfrist rückt näher, kann es sein, dass sie beglaubigte Kopien anfertigen lassen müssen. Das würden Sie in Ihrem Rathaus durchführen lassen, wo Sie wahrscheinlich auch schon Ihre Abiturzeugnisskopien haben beglaubigen lassen. Der Service kostet natürlich, während die Krankenkasse die Nachweise höchstwahrscheinlich kostenfrei versendet.

Familienversichert?

Studenten sind häufig bei Ihren gesetzlich versicherten Eltern mitversichert. Diese Familienversicherung endet aber mit dem 25. Lebensjahr oder wenn Sie mehr verdienen, als 355 bzw. 400 Euro monatlich. (Mehr Informationen finden Sie im Ratgeber der Gesetzlichen Krankenkasse unter Familienversicherung.) Dann müssen sie sich selbst krankenversichern. Aber welche ist die richtige?

Habe ich eine Wahl?

Oh ja. Als Student haben Sie tatsächlich die Wahl, welcher Krankenversicherung Sie beitreten.

Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei Möglichkeiten: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Sie unterscheiden sich unter anderem in Leistungen, Beiträgen, Beitritts- und Versicherungsmöglichkeiten. Hier zunächst die wichtigsten Unterschiede die Leistungen betreffend:

GKV
Der Gesetzgeber schreibt vor, welche Leistungen eine Krankenkasse mindestens bieten muss (Sozialgesetzbuch V). Darüber hinaus gibt es einige zusätzliche Leistungen, die mit angeboten werden und die keine Extragebühren mit sich bringen. Diese werden jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen immer weiter zurückgefahren.
Des weiteren bietet die GKV Wahltarife an. Hier kann das versicherte Mitglied einen anderen Tarif aussuchen, muss es aber nicht. Die Tarife sollen sich in niedrigeren Beiträgen auswirken. Sie sollten sich allerdings im Vorfeld genau informieren, ob der Tarifwechsel für Sie von Vorteil ist. Informationen über Wahltarife finden Sie im Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Wer darüber hinaus auf bestimmte Leistungen nicht verzichten möchte, welche die Kasse nicht abdeckt, kann für diese Leistungen eine private Krankenzusatzversicherung abschließen.

Wenn Sie nicht familienversichert sind, können Sie eine gesetzliche studentische Krankenversicherung wählen, wie die Krankenversicherung der Studenten (KvdS). Sie bietet Studenten den Krankenversicherungsschutz der GKV zu studentisch ermäßigten Beiträgen. Dies ist jedoch zeitlich begrenzt: bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens aber bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Außerdem dürfen Sie in einem Nebenjob nur geringfügig beschäftigt sein. Verdienen Sie mehr als die vorgeschriebene monatliche Höchstsumme oder arbeiten Sie länger als die vorgeschriebene Höchstdauer, zahlen Sie drauf oder werden ausgeschlossen.


PKV
Das Leistungsangebot einer privaten Krankenversicherung hingegen, ist wesentlich vielfältiger. Hier sind die Leistungen außerdem individuell wählbar. Sie entscheiden, was Sie wollen und was nicht benötigen. Die PKV hat den Ruf, teurer zu sein, als die GKV. Das muss aber nicht so sein. Wenn Sie keine Vollversicherung wählen, sondern einen günstigen Tarif, der das enthält, was Sie brauchen, können Sie mit der PKV sogar preisgünstiger liegen.

Ab 2009 gibt es auch bei der privaten Krankenversicherung zusätzlich einen einheitlichen Basistarif. Hierbei werden Gesundheitsprüfungen, Krankengeschichte des Versicherten und Risiken keine Rolle mehr spielen. Allerdings ähnelt der Basistarif sehr den Leistungen der GKV.

Pflichtversichert oder nicht?

Studenten dürfen auch Mitglied der PKV werden. Zu beachten ist jedoch, dass sie grundsätzlich erst einmal gesetzlich pflichtversichert sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V), es sei denn, sie sind familienversichert. Diese Pflichtversicherung läuft bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters, maximal aber nur bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Ist das Studium dann aber noch nicht beendet, wird es teuer. Dann muss man sich nämlich freiwillig versichern lassen (in der GKV) zu wesentlich höheren Beiträgen. Wäre man hingegen privat versichert, hätte man den Vorteil, noch bis zum Erreichen des 34. Lebensjahres den rabattierten PKV-Beitrag genießen zu können.

Den Wechsel in die PKV muss man beantragen. Das kann man entweder noch vor dem Studium machen oder bis spätestens 3 Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht. Praktisch besteht zwar ab 2009 Krankenversicherungspflicht. Formell muss man allerdings die "Versicherungsfreiheit" beantragen, um in der PKV - der einst "freiwilligen" Versicherung - aufgenommen werden zu können. Aber beachten Sie, dass Sie dann bis zum Studienende an die PKV gebunden sind.

Die zweite Möglichkeit, sich für die PKV zu entscheiden, besteht, wenn die Familienversicherung endet. Nach dem Wegfall tritt nämlich wieder die Versicherungspflicht ein und Sie haben ebenfalls wieder 3 Monate für den Befreiungsantrag.

Auch wenn sie über 30 sind und noch studieren, können Sie wieder wählen, denn dann sind Sie über die Versicherungspflicht hinweg. Das gilt auch, wenn Sie das 14. Fachsemester überschritten haben.

Wie beantragt man den Wechsel zur PKV?

Die Befreiung von der Versicherungspflicht muss beantragt werden. Das macht man am besten noch vor dem Studium. Es ist aber auch möglich, in den ersten drei Monaten ab Eintritt der Versicherungspflicht den Antrag zu stellen. Das wiederum macht man bei der zuständigen Kasse. Aber welche ist das?
Die zuständige Kasse ist die Ortskrankenkasse an Ihrem Wohn- oder Ihrem Studienort. Sollte dies nicht der erste Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht sein, so ist die zuständige Kasse diejenige, die Sie beim ersten Mal gewählt haben.

Wirksam wird die Befreiung dann, wenn die Versicherungspflicht einsetzen würde, sofern seitdem noch keine Versorgungsleistungen in Anspruch genommen wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, setzt die Befreiung zu Beginn des Folgemonats der Antragstellung ein.

Arbeiten während des Studiums

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, spielt Ihr Einkommen eine große Rolle. Wenn Sie nämlich mehr arbeiten, als studieren – man nennt das: dem Anschein nach Arbeitnehmer sein – dann verlieren Sie Ihren Studentenbonus und müssen sich über Ihren Arbeitsgeber versichern lassen.
Außerdem gilt, dass Studenten bei einem Nebenjob keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen müssen, solange sie „ordentlich“ studieren. Das heißt, dass sie z.B. bei einer Tätigkeit, die in der Woche, tagsüber verübt wird, nicht häufiger als 20 Stunden pro Monat arbeiten dürfen und nicht mehr als 400 Euro verdienen dürfen. Gesonderte Regelungen gelten für die vorlesungsfreie Zeit (Semesterferien).
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse genau darüber, wann Sie wie lange arbeiten dürfen und wie viel Sie dabei verdienen dürfen, um Ihren Versicherungsstatus und Ihre ermäßigten Beiträge nicht zu gefährden.

Wenn Sie privat versichert sind, spielt es in der Regel keine Rolle, wie viel Sie verdienen. Wenn Sie aber dauerhaft mehr als 400 Euro verdienen, fällt Pflegeversicherung an. Das sind ein paar Euro mehr pro Monat und fällt nicht wesentlich ins Gewicht. Ernsthaftere Konsequenzen hat es, wenn Sie dauerhaft mehr als 20 Stunden im Monat arbeiten. Dann müssen Sie sich wieder gesetzlich versichern, weil Sozialversicherungspflicht eintritt.

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