In der Studenten-Krankenversicherung keine Einkommenshöchstgrenze

Jetzt günstigen Anbieter finden
100% kostenlos

Als Student kann man in die private Krankenversicherung eintreten und unterliegt damit bei Ausübung eines Nebenjobs nicht mehr der Einkommenshöchstgrenze der gesetzlichen Krankenkasse.

Mit der Einführung der Studiengebühren kam zu den sonstigen finanziellen Belastungen der Studenten ein Vielfaches an Mehr auf sie zu. Diese betragen in einigen Bundesländern bis zu 650 Euro pro Semester. Die rot-grüne Regierung in Nordrhein-Westfalen hat sich nun als ein weiteres Bundesland der Abschaffung der Studiengebühren verschrieben. So können Studenten sich diese teure Leben denn oft nicht mehr leisten. Ein Studium kostet auch ohne diese Gebühren schon erheblich viel Geld. So zahlen Studenten allein für die monatliche Miete, Lebensmittel sowie Lehrbücher durchschnittlich 760 Euro im Monat. Zusätzlich kommt halbjährlich noch der Semesterbeitrag, der nicht zu verwechseln ist mit den Studiengebühren, hinzu. Dieser Beitrag kann sich in einigen Bundesländern auch auf einige hundert Euro belaufen. Bei den enormen Kosten können sich viele Familien die Unterstützung ihrer Sprösslinge kaum noch leisten. Gehen Studenten nebenbei arbeiten, sind die zusätzlichen Einnahmen durch die gesetzliche Krankenkasse auf 400 Euro monatlich begrenzt. Wer als Student nämlich mehr arbeitet als studiert, ist dem Anschein nach Arbeitnehmer und nutzt nur die Vorteile des Studentendaseins für seine Zwecke aus. So müssen Studenten keine Sozialbeiträge zahlen, solange sie ordentlich studieren. Allerdings besteht für Studenten am Anfang ihres Studiums die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Diese bietet für die speziellen Lebensumstände entsprechende Tarife und enthält alle Vorteile die die private Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse hat. Hier spielt es auch keine Rolle, wie viel dazu verdient wird. Allerdings ist bei der Höhe der Arbeitszeit Vorsicht geboten, denn diese darf 20 Stunden im Monat nicht überschreiten, weil ansonsten die Sozialversicherungspflicht wieder in Kraft tritt.

  • Currently 0/5
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bewertung: 0/5 (0 Stimmen)

Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben

Beiträge aus der Kategorie Studenten-Krankenversicherung > News > per E-Mail abonnieren:

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Vergleich vom Experten an:
Studenten-Krankenversicherung

Ach so?!

Wichtige Dinge, einfach erklärt.

Ach so?! Pharma-Lobby will Heilpflanzen verbieten!

Ach so?! Schleichwerbung für Versicherung im Fernsehen?

Ach so?! Hausärzte streiken wegen Kürzung der Sonder-Vergütung

mehr

Welt der Versicherungen

Interessantes das Sie schon immer wissen wollten.

Gewerbeversicherungen: Kostenfaktor oder Kapitalschutz?

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt und wird geahndet

Das Provisionsabgabeverbot ist gekippt: Vor- und Nachteile

mehr

Tools & Rechner

Versicherungen einfach online vergleichen:
Privathaftpflicht Rechtsschutz
Wohngebäude Hausrat
Unfall Risikoleben
Haus & Grund Bauleistungen
Tierhalter Öltank
Support-AnfrageSitemap Impressum Pressebereich Partnerprogramm Ihre News hier!
Mehr Informationen über die Baufinanzierung finden Sie hier.

Kostenloser Online Versicherungsvergleich für Versicherungen

© 2003-2011 finance-store.de - Ein Produkt der finads GmbH