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Grundsätzlich fällt die Absicherung für Studierende bei einer der zahlreichen gesetzlichen Krankenversicherungen unter die kostenfreie Familienversicherung für Studenten. Generell ist ein Student bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern krankenversichert.
Ohne eine Altersbegrenzung ist eine kostenlose Familienversicherung immer dann möglich, wenn der Student verheiratet ist und der Ehepartner Mitglied einer der gesetzlichen Kasse ist.
Doch müssen auch bestimmte Kriterien beachtet werden, wenn man keine Kosten haben möchte. So muss wenigstens ein Elternteil in einer gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sein.
Wer als Student nebenher arbeitet, darf sogar im Rahmen eines Minijobs über einen Zusatzverdienst von 400 Euro monatlich verfügen, ohne dass der Krankenversicherungsschutz dadurch verloren geht. Nicht berücksichtig werden bei der Einkommensermittlung die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Doch wird eine Familienversicherung nicht ermöglicht, wenn der Elternteil der nicht in einer Kasse abgesichert ist, Monat für Monat über 4050 Euro an Bruttoeinkommen hat. Endet die Familienversicherung mit dem Erreichen des Höchstalters, beginnt die Krankenversicherungspflicht des Studenten.
Wer bis zu diesem Zeitpunkt familienversichert war, muss eine eigene Absicherung ab dem Folgetag beantragen. Von entscheidender Bedeutung ist für viele Studenten die Beitragshöhe, wenn sie sich selber absichern müssen.
Auch hierbei gilt seit 1. Januar 2009 ein einheitlicher Beitrag wie bei den Einheitsbeiträgen aller anderer Versicherungsnehmer in einer Kasse. Seit diesem Stichtag müssen Studenten monatlich 55,55 Euro für ihre Krankenversicherung bezahlen. Für die Pflegeversicherung müssen für Studenten mit Kindern monatlich 9,98 Euro und Kinderlose 11,26 Euro hinblättern. Wer zu den Leistungsbeziehern von Bafög gehört, kann beim Amt für Ausbildungsförderung einen entsprechenden Antrag auf einen Zuschuss stellen.
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