Ein neuer Lebensabschnitt naht- was muss beachtet werden?
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Das Ausbildungsjahr beginnt, oder der begehrte Studienplatz ist zugesichert- doch wie steht es eigentlich um den Versicherungsschutz, der bislang immer über die Eltern lief?
Vor dieser Frage stehen jedes Jahr viele Jugendliche und junge Erwachsene, die einen Schritt in Richtung Ausbildung vor sich haben.
Das Sichten des Versicherungsdepots sollte nicht verschoben werden, denn wenn es zu einem Schaden kommt, wiegt ein fehlender Versicherungsschutz schwer. Zu den Punkten, die an erster Stelle geklärt werden müssen gehört der Krankenversicherungsschutz.
Studenten bleiben in der Regel bis zum 25. Lebensjahr bei der Krankenversicherung der Eltern familienversichert sind, sofern diese gesetzliche krankenversichert sind. Auf Antrag kann der Versicherungsschutz auch für junge Männer ausgeweitet werden, wenn ein Zivil- oder Wehrdienst wie auch ein freiwilliges Jahr absolviert wurde.
Auszubildende, die in den Beruf starten wollen, müssen sich jedoch grundsätzlich selber absichern, da ein eigenes Einkommen vorhanden ist. War man bis zu diesem Zeitpunkt privat krankenversichert, besteht dann die Chance, mit dem Beginn der Versicherungspflicht kündigen zu können.
Experten raten jedoch, den privaten Schutz als Anwartschaft neben der gesetzlichen Krankenversicherung weiter laufen zu lassen, um gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurück zu kehren, ohne dass die Gesundheit neu überprüft wird.
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