Warum und wie muss man den Wechsel in die PKV beantragen?

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Studenten sind prinzipiell erst einmal gesetzlich versichert, wenn sie nicht familienversichert sind. Studenten können aber zu Beginn ihres Studiums in die PKV wechseln. Dies muss bei der Kasse beantragt werden. Formell wird dieser Prozess als Befreiung von der Versicherungspflicht bezeichnet, obwohl diese eigentlich seit 2009 für alle gilt und niemand wirklich mehr von ihr befreit werden kann. Bitte beachten Sie die entsprechende Frist zur Antragstellung. Versäumt man diese, bleibt man gesetzlich versichert.

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