Ist es egal, wie oft ich in der Uni bin und wie oft auf Arbeit?

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Nein. Wenn Sie häufiger arbeiten, sind Sie dem Anschein nach Arbeitnehmer und müssen sich über ihn versichern. Auch hierfür gibt es konkrete Richtlinien. Zum Beispiel dürfen Sie insgesamt nicht mehr als 20 Stunden pro Monat arbeiten, wenn Ihre Tätigkeit in der Woche tagsüber ausgeübt wird. Dies gilt für gesetzlich und privat versicherte Studenten. Denn wer mehr als 20 Stunden arbeitet, muss Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Für privat Versicherte bedeutet dies die Rückkehr zur GKV.

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