Krankenversicherungen: Private oder Krankenzusatzversicherung?
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Längst haben gesetzlich Versicherte erkannt, dass ihnen nicht die gleichen Leistungen zuteil werden, wie den privat Versicherten oder Zusatzversicherten.
So ist es nur verständlich, dass sich die Anträge bei den privaten Versicherungsgesellschaften stapeln. Wer möchte schon gern der Leidtragende der sogenannten 2-Klassen-Medizin sein. Unterschiedlichste Möglichkeiten gibt es, der Gleichbehandlung nachzukommen, sei es, indem die Versorgungslücken durch eine oder mehrere Krankenzusatzversicherungen geschlossen werden oder indem der Krankenkasse ganz der Rücken gekehrt wird. Erfahren Sie hier was möglich ist und welche Vorteile „Wechselwillige“ und „Aufbesserer“ haben.
1. Zwei Klassen
2. Leistungen aufbessern
3. Ganz wechseln
Wussten Sie, dass Sie bei akuten Beschwerden als Kassenpatient im Durchschnitt 5 Tage länger auf einen Arzttermin warten, als ein privat Versicherter? Handelt es sich um weniger dringende Leiden, so warten Sie im Schnitt 26 Tage, der Privatpatient nur 12.
Und wussten Sie, dass Ihr Arzt Ihnen nicht alle Behandlungsmöglichkeiten nennt, die Ihnen zur Verfügung stehen? Viele Kassenpatienten nehmen gern in Kauf, medizinische Leistungen auch ganz selbst zu bezahlen, wenn es nötig ist und ihnen dadurch schneller, besser oder überhaupt geholfen werden kann. Aber was ist, wenn man von dieser Möglichkeit gar nicht erst erfährt? Kassenpatienten werden in den meisten Fällen nicht über alle Behandlungsmethoden informiert, wenn sie nicht explizit danach fragen.
Wussten Sie auch, dass Sie nicht jede Arztpraxis besuchen können? Nehmen wir an, Sie haben ein Rückenleiden und häufig starke Schmerzen, weshalb Sie einen Orthopäden regelmäßig konsultieren müssen. Sie freuen sich, dass nun endlich auch eine Praxis an Ihrem Wohnort eröffnet hat, können diese aber nicht besuchen, weil die Kassenzulassung noch nicht vorliegt. Viele Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte nehmen nur privat Versicherte an, weil ihnen die Erlaubnis („sozialrechtliche Zulassung“), auch Kassenpatienten behandeln zu können, (noch) nicht erteilt wurde. Dies ist aufgrund eines speziellen bürokratischen Verfahrens nicht ganz unkompliziert. Liegt die Zulassung nicht vor, handelt es sich nicht um einen Kassenarzt, sondern eine Privatpraxis.
Im Alltag der deutschen Arztbesucher gibt es zahlreiche solcher Beispiele. Wem ist es da zu verübeln, wenn er den Glauben an die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung verliert. Diese Situation wird verschärft durch Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen in der Gesetzlichen, was dazu führt, dass immer mehr Deutsche ihre Leistungen mit Zusatzversicherungen aufbessern möchten.
Mit einer ambulanten Krankenzusatzversicherung bspw. hätte man die Möglichkeit, den beschriebenen Problemen aus dem Weg zu gehen. Leistungslücken warten aber auch in vielen anderen Bereichen, wie zum Beispiel
- im Krankenhaus: Eine stationäre Krankenzusatzversicherung sichert unter anderem die freie Krankenhauswahl, die Chefarztbehandlung und das Einzelzimmer.
- Beim Zahnarzt: Prophylaxe, Füllungen, Zahnersatz, Inlays und dergleichen werden im Rahmen der Zahnzusatzversicherung erstattet.
- Beim Heilpraktiker: Auch seine Leistungen können versichert werden, weil alternative Heilmethoden kaum oder gar kein Bestandteil der Leistungen der Krankenkassen sind.
- Beim Optiker: Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen werden für Erwachsene von der Kasse nicht mehr erstattet. Hier hilft nur eine Sehhilfen-Zusatzversicherung.
- Im Urlaub: Welchen Schutz ein gesetzlich Krankenversicherter im Ausland genießt, hängt zunächst vom Reiseziel ab. In bestimmten Ländern erstattet die gesetzliche Krankenversicherung den Teil der Behandlungskosten, die sie in Deutschland auch ersetzen würde. In Ländern, in denen es nur eine private Krankenversicherung gibt, kann die selbst zu erstattende Differenz schnell einige hundert Euro betragen. In allen anderen Ländern, insbesondere bei Fernreisen liegt gar kein Schutz vor. Kosten für einen Reiserücktransport erstattet die gesetzliche Krankenversicherung nie. Deshalb raten selbst die Krankenkassen dazu, egal in welches Land die Reise geht, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Im Prinzip gilt: alle Versorgungslücken in der Gesetzlichen Krankenversicherung lassen sich über einen bestimmten Tarif in der Krankenzusatzversicherung ausgleichen. Möchte man alle Lücken schließen, kann das jedoch ordentlich ins Geld gehen. So sollte man schauen, dass man entweder ganz in die Private wechselt oder aber nur die Lücken schließt, die einem wirklich wichtig sind.
3. Ganz wechseln
Wer sich privat krankenversichern lässt, dem stehen alle Leistungen offen. So kann man sich auch hier einen Tarif wählen, der genau das bietet, was man in der Gesetzlichen immer vermisst hat. Man kann aber auch eine Krankenvollversicherung abschließen, die praktisch das Rundum-Sorglos-Paket darstellt, dafür jedoch auch das teuerste Tarifmodell ist.
Der Gesetzlichen ganz den Rücken kehren dürfen allerdings nicht alle. Wer ganz in die private Krankenversicherung wechseln kann, das sind:
- Arbeitnehmer, die 3 aufeinander folgende Jahre lang einen Verdienst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze hatten,
- Selbstständige und Freiberufler,
- Beamte und andere Beihilfeberechtigte,
- Studenten,
- Ärzte im Praktikum und
- Künstler.
Wer nicht in die private Krankenversicherung wechseln kann, dem bleibt als einzige Möglichkeit die Krankenzusatzversicherung.
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