Schönheits-OP: Versicherung übernimmt Kosten

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Gesetzliche Krankenkassen müssen für die Kosten von postoperativen Komplikationen aus medizinisch nicht indizierten Operationen seit 2007 nicht aufkommen. Ein privater Versicherer hat sich dieser Problematik angenommen und bietet seit kurzem zwei Policen zur Risikoabsicherung von Schönheits-OPs an.

Schönheitsoperationen waren bisher immer eine Sache des eigenen Risikos. Krankenkassen sowie auch Private Krankenversicherungen übernahmen bisher die Kosten aus Komplikationen einer OP, die ohne gesundheitlichem Muss, nur aufgrund des Wunsches des Patienten durchgeführt wurde, nicht. Das ändert sich nun. Eine Private Krankenversicherung hat zwei Versicherungs-Produkte, die die Kosten aus medizinischen Komplikationen von Schönheitsoperationen übernehmen, auf den Markt gebracht. Dabei handelt es sich um Korrekturen von Fehlsichtigkeit und Brustvergrößerungen. Sollte es hier zu postoperativen Schwierigkeiten kommen, übernimmt der Versicherer die Kosten, ohne dass ein Verschulden des Arztes vorliegen muss.
Nachwirkungen aus dieser Art von Operationen sind gar nicht so selten, wie sich Menschen, die sich für einen makellosen Körper unters Messer legen, wünschen. Denn 22 Prozent der weiblichen und 8 Prozent der männlichen Patienten haben mit negativen Auswirkungen zu kämpfen. Trotz dessen ist der Trend noch lange nicht gebrochen, ganz im Gegenteil, unsere Gesellschaft strebt immer mehr nach Perfektion. So suggerieren Printmedien sowie Film und Fernsehen, dass besonders schöne Menschen auch besonders erfolgreich sind. Zwar handelt es sich bei diesem Thema oft noch um ein Tabu aber gesellschaftsfähig ist es allemal geworden.

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