Steigende Beiträge: Wechsel in private Kranken-Versicherung

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Die völlig überlasteten Krankenkassen werden wohl mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht hinreichen und können somit Kopfpauschalen erheben. Nach Ansicht des Gesundheitsminister Philipp Rösler kann man dann auch gleich die Private Krankenversicherung wechseln.

Dieses Jahr wird voraussichtlich das Jahr der vielen und vor allem hohen Krankenkassenbeitragssteigerungen. Steigende Arzneimittelkosten sowie eine immer längere Lebenserwartung ließen die Kosten der Krankenkassen explodieren und selbst das Geld aus dem Gesundheitsfonds reicht anscheinend bei weitem nicht aus. Der, seit Oktober 2009, neue Gesundheitsminister Philipp Rösler will nun auf Konfrontation mit der Pharmarinsdustrie gehen. In ihm als Arzt wird von allen Seiten hohe Hoffnungen gesetzt, dass kränkelnde Gesundheitssystem wieder in den Griff zu bekommen.
So will er vor allem langfristige Änderungen bei den Arzneimittelpreisen bewirken. Das beinhaltet nicht nur eine strengere Prüfung für neu auf den Markt geworfene Arzneimittel, sondern auch eine Abkehr von der Willkürlichkeit mit der Arzneimittelhersteller Preise für Medikamente festsetzen können. Neben den Ambitionen in Richtung der Pharmaindustrie hat Rösler aber auch ein genaues Statement zu den Krankenkassen. So sollten diese doch bemüht sein, möglichst Zusatzbeiträge zu vermeiden, ansonsten könne man ja auch gleich in die private Krankenversicherung wechseln. Dabei sind aber nicht nur ein anderes Kostensystem Grund zum Wechseln in die PKV. Vor allem ein breiteres Leistungspaket, wie freie Arztwahl, oft eine bevorzugte Behandlung sowie die Übernahme auch alternativer Heilpraktiken sind attraktive Gründe, um Privatpatient zu werden.
Trotz seinen ambitionierten Forderungen, werden aber auch die ersten Kritiken gegenüber Rösler wach. So ist er für eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen zur Weitergabe von Patientendaten an private Dienstleister. Der Schutz privater Patientendaten sollte doch aber immer noch über Outsourcing und Einsparpotentiale gehen. Außerdem verstößt er damit auch gegen ein Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts aus Kassel. Danach dürfen eben Krankenhäuser und Vertragsärzte nicht Patientendaten an private Dienstleistungsunternehmen weiter geben.

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