Angaben bei Personen-Versicherungen entscheidend
Wer falsche Angaben bei Abschluss einer Versicherung tätigt oder geänderte Lebensumstände verschweigt, dem wird unter Umständen die Leistungserbringung verweigert.
Wer eine Personenversicherungen abschließt, muss nicht nur bei Abschluss des Vertrages bestimmte Kriterien erfüllen, sondern auch nach den gemachten Angaben auch leben. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel sind die Beiträge von der Rentenhöhe, der Gefahrenklasse des Berufs, der Vertragsdauer und dem Alter des Antragstellers abhängig. So oder so ähnlich verhalten sich alle Versicherungen, die direkt auf die Absicherung eines Menschen, egal ob private Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung, abzielen. Diese Richtlinie gilt nicht nur für die „Normalsterblichen“ unter uns, sondern auch für Menschen im öffentlichen Leben, wie Karl Lagerfeld. Dieser meint dazu, dass seine Versicherung ihn wie ein rohes Ei behandelt und er nicht das geringste Risiko eingehen darf.
Wenn man sich nicht an die Richtlinien des Versicherungsvertrages hält, kann es einem durchaus passieren, dass diese die Leistungserbringung verweigert. Auch, wenn die im Vertrag angegebenen Daten sich verändern, muss dies der Versicherte auf Nachfrage der Versicherungsgesellschaft mitteilen, um im Fall des Falles noch Anspruch auf Leistung zu haben.
Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben 
Beiträge aus der Kategorie Beamten-Krankenversicherung > News > per E-Mail abonnieren:
Beamten-Krankenversicherung
Warum ist eine Versicherung in der GKV nicht sinnvoll?
Bezahlen Beamte bzw. Beihilfeberechtigte den vollen Tarif?
Was wird durch die Beihilfe abgedeckt?
