Bezahlen Beamte bzw. Beihilfeberechtigte den vollen Tarif?

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Nein. Beim beihilfekonformen Basistarif sind die zu zahlenden Beiträge um den Anteil der Beihilfe reduziert. Maximal sind das 50 Prozent des Maximalbeitrags (1,7 Prozent Beitrag zur Pflegeversicherung multipliziert mit der Beitragsbemessungsgrenze). Beamte müssen aber nicht auf den Basistarif zurückgreifen. Auch andere Tarife sind als Restkostenversicherung (auch Beihilfeversicherung) verfügbar.

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