Was wird durch die Beihilfe abgedeckt?

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Die vom Dienstherrn gezahlte Beihilfe deckt so genannte beihilfefähige Aufwendungen ab. Beihilfefähig ist grob gesagt alles, was medizinisch notwendig und der Höhe nach angemessen ist. Was genau hierunter fällt und was nicht, entscheidet die Beihilfestelle. Der Dienstherr berücksichtigt im Übrigen auch die Ehepartner und Kinder des Beamten.

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