Wie unterscheiden sich Beihilfe und Heilfürsorge?
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Beihilfe bekommen alle Beamten. Heilfürsorge erhält der Beamte im aktiven Dienst, welcher mit erhöhten Gefahren verbunden ist. Heilfürsorge erhalten so bspw. Polizisten und Feuerwehrleute, Soldaten und Beamte beim Bundesgrenzschutz. Heilfürsorge ersetzt diesen Personen 100 Prozent der erstattungsfähigen Behandlungskosten.
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