Wo ist der Unterschied - gesetzliche, private Krankenversicherung, Basis-Tarif

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Worin unterscheiden sich eigentlich die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von denen der privaten (PKV) und des Basis-Tarifs der PKV? Diese Übersicht verschafft Klarheit.

Dieser Übersicht können Sie unter anderem entnehmen, dass Sie nur als privat Krankenversicherter eine optimale medizinische Versorgung genießen dürfen. Wenn Sie den Basis-Tarif gewählt haben oder aber gesetzlich Krankenversichert sind, steht Ihnen nur eine Auswahl des Möglichen zu und Ihre Behandlung muss immer nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit erfolgen.

GKV PKV-Tarife Basis-Tarif
Leistungen im Höchstmaß das medizinisch Notwendige, wenn es ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig ist das medizinisch Mögliche und Sinnvolle wie GKV
Leistungsauswahl keine Tarifauswahl, Leistungsumfang gesetzlich Vorgeschrieben Leistungsumfang praktisch unbegrenzt, je nach Tarif, Tarife frei wählbar Tarif umfasst gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, bei allen Anbietern gleich
Leistungsverringerung jederzeit möglich, in den letzten Reformen des Gesundheits-Systems auch praktiziert und nach wie vor wahrscheinlich nicht möglich, lebenslang garantiert (privatrechtlicher Vertrag) muss Änderungen in der GKV übernehmen
Leistungserhöhung unwahrscheinlich wegen der finanziellen Notlage der GKV und der Krankenkassen, medizinischer/technischer Fortschritt und Innovationen sind nicht automatisch im Leistungsumfang enthalten im Rahmen des medizinischen/technischen Fortschritts und der Innovationen vertraglich garantiert übernimmt Ausschlüsse und Einschränkungen der GKV
Arzt nur Vertragsärzte (?Kassenärzte?, Ärzte mit Kassenzulassung) alle Ärzte, auch ambulant tätige Krankenhausärzte wie GKV
Terminvergabe 8 Tage bei akuten, 26 Tage bei nicht akuten Beschwerden (Durchschnitt), Terminvergabe auch durch Budgets erschwert 3 Tage bei akuten, 12 Tage bei nicht akuten Beschwerden (Durchschnitt), Ärzte werden besser vergütet und können zeitintensiver behandeln und schneller Termine vergeben Terminvergabe und Problematik ähnlich der GKV
Budget der Ärzte praktisch 3 Budgets (Fallpauschale je Patient, quartalsweise Honorarobergrenze & Arznei-, Heil- & Hilfsmittelbudget), was darüber liegt, zahlt der Arzt aus eigener Tasche, Budgets zwingen viele Praxen zum Schließen zum Quartalsende keine Budgetierung, was in der Praxis zuweilen zu einer Bevorzugung der Privatpatienten geführt hat (?Zweiklassen-Medizin?) Vergütung GKV-ähnlich
Praxisgebühr wird erhoben wird nicht erhoben wird erhoben
Krankenhauswahl Arzt muss einweisen, Krankenhaus der Einweisung muss genommen werden freie Krankenhauswahl, Einweisung nicht erforderlich wie GKV
Unterbringung Krankenhaus Mehrbettzimmer Ein- oder Zweibettzimmer, wenn tariflich vereinbart wie GKV
behandelnder Arzt keinen Anspruch auf bestimmten Arzt Chefarzt, wenn tariflich vereinbart wie GKV
Zuzahlung Krankenhaus 10 Euro/Tag (bis zu 28 Tage), Befreiung bei Überforderung aber möglich keine Zuzahlung wie GKV
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