Gesetzliche oder private Krankenversicherung: Kinder richtig versichern
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Oft herrscht Unklarheit darüber, wie der Nachwuchs krankenversichert sein wird und ob die lieben Kleinen besser in der Gesetzlichen (GKV) oder Privaten (PKV) aufgehoben wären.
Den Ratgeber im Pdf-Format können Sie hier herunterladen:
Krankenversicherung für Kinder.pdf
Erfahren Sie hier, was sie über die Krankenversicherung für Ihre Kinder wissen müssen:
1. Gesetzliche Krankenversicherung
2. Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung
3. Krankenzusatzversicherung
4. Private Krankenversicherung
5. Private Krankenversicherung für Kinder
6. kurz und knapp: Wann sind Kinder wo krankenversichert?
1. Gesetzliche Krankenversicherung
Rund 80 Prozent der Bevölkerung sind gesetzlich krankenversichert in einer Krankenkasse. Den gesetzlich Versicherten stehen Leistungen im Rahmen des medizinisch Notwendigen zur Verfügung.
Die Entwicklung unseres Gesundheitssystems ermöglicht leider keine Besserung der mageren Leistungen. Momentan erhalten nur privat Krankenversicherte und gesetzlich Versicherte mit einer guten Krankenzusatzversicherung eine optimale Versorgung. Kassen-Patienten fällt ihre schlechtere Stellung und Behandlung oftmals gar nicht auf oder sie realisieren sie nur durch längere Wartezeiten beim Arzt. Die Benachteiligung gegenüber privat Versicherten bezeichnet man als Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. als 2-Klassen-Medizin.
2. Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung hat jedoch einen entscheidenden Vorteil gegenüber der privaten Krankenversicherung: Familienmitglieder sind unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. Wer mehrere Kinder hat, kann mit der Familienversicherung richtig sparen. Um beitragsfrei mitversichert zu werden, darf man nicht:
- hauptberuflich selbstständig,
- versicherungsfrei oder
- selbst versichertes Mitglied einer Kranken- oder Pflegekasse sein.
Zudem muss man:
- seinen Wohnsitz in Deutschland haben und
- einen dieser drei Tatbestände erfüllen:
- man ist Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner eines gesetzlich Versicherten und bezieht nur ein geringes Einkommen. Die Einkommensobergrenze liegt bei Nichtselbstständigen in 2010 bei 365 Euro bzw. 400 Euro (bei Minijob) – oder:
- man ist Kind des gesetzlich Versicherten und unter 18 Jahren alt. Erfüllt man aber bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Erwerbstätigkeit, Einkommen und Ausbildung kann man auch über 18 Jahren familienversichert sein - oder aber:
- man ist Kind des Versicherten und gilt nach SGB IX als behindert
- man ist Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner eines gesetzlich Versicherten und bezieht nur ein geringes Einkommen. Die Einkommensobergrenze liegt bei Nichtselbstständigen in 2010 bei 365 Euro bzw. 400 Euro (bei Minijob) – oder:
In Sonderfällen können auch Stiefkinder und Enkel familienversichert werden.
Achtung: Sobald das Kind, egal welchen Alters, über eigene Einkünfte verfügt (2010: ab 365 Euro/Monat), so muss es freiwillig gesetzlich versichert werden. Hier fallen etwa genauso hohe Beiträge an, wie in einer privaten Krankenversicherung!
Sofern das Kind nicht behindert ist, gelten die folgenden Altersgrenzen für die Familienversicherung. Die Familienversicherung endet:
- bei Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern nicht einer der nachfolgenden Punkte zutrifft,
- bei Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn noch keine Erwerbstätigkeit (also eine regelmäßige Beschäftigung oder Selbstständigkeit mit Einkünften über 400 Euro/Monat) vorliegt oder aber
- bei Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn eine (Hoch-)Schulausbildung, eine Berufsausbildung oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr durchgeführt wird.
- nach der Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern die Ausbildung durch Wehr- oder Zivildienst unterbrochen oder verzögert wurde. Die Verlängerung der Familienversicherung entspricht dann genau dieser Dauer des Dienstes.
Doch wer die Versorgungslücken in der Gesetzlichen mit einer Krankenzusatzversicherung ausgleichen will, dem nutzt die Ersparnis über die Familienversicherung meist kaum etwas. Denn gute Krankenzusatzversicherungen verlangen ihren Preis und dieser ist für jeden Versicherten extra zu begleichen. Einen Überblick über die Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung, die sich mithilfe einer Krankenzusatzversicherung schließen lassen, verschafft ein Systemvergleich.
4. Private Krankenversicherung
Weil der Krankenkassenbeitrag und die Prämie für eine Krankenzusatzversicherung zusammengenommen auch nicht günstiger sein müssen als die PKV-Prämie, sollte man sich über einen Versicherungsvergleich einmal ausrechnen lassen, ob der Wechsel hin zur Privaten nicht doch sinnvoller ist. Das hängt ganz von der individuellen Situation und der Tarifwahl ab. Anhand der unzähligen Tarife der privaten Krankenversicherung ist es möglich, sich genau die Leistungen auszuwählen, die einem persönlich wichtig sind. Darüber hinaus gibt es auch das teurere „Rundum-sorglos-Paket“ in Form der Vollversicherung.
Die PKV steht übrigens nicht nur Selbstständigen und Freiberuflern offen. Auch Studenten, Ärzte im Praktikum, Beamte und andere Beihilfeberechtigte sowie Arbeitnehmer mit einem Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG, genannt) können sich privat krankenversichern lassen. Aufnahmestopp besteht jedoch mit Ablauf des Jahres, in welchem man 55 Jahre alt wird.
5. Private Krankenversicherung für Kinder
Eine beitragsfreie Versicherung der Kinder ist in der PKV nicht möglich. Dennoch ist der Beitrag für Kinder in der privaten Krankenversicherung deutlich niedriger als jener für Erwachsene. Kinder sind in der Regel von Geburt an mitversichert. Sollten beide Elternteile privat krankenversichert sein, so wird das Kind demjenigen zugerechnet, der das höhere Einkommen hat. Eine Gesundheitsprüfung gibt es für Neugeborene nicht. Das Tarifmodell des versicherten Elternteils ist dabei entscheidend. So ist es bei der Krankenversicherung des Kindes nicht möglich, einen teureren Tarif zu wählen, als denjenigen, den das Elternteil nutzt. Ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft ist möglich.
Sollte die Ehe nach der Geburt des Kindes geschlossen werden, so ergibt sich eine neue Situation. Wenn das Kind zuvor in der GKV familienversichert gewesen ist, so würde es nun in die PKV wechseln, wenn der Ehepartner privat krankenversichert ist und mehr verdient.
Im Übrigen ist es möglich, dass das Kind eine andere Gesellschaft wählt, als jene, bei welchem der privat versicherte Elternteil Versicherungsnehmer ist. Bis zum 14. Lebensjahr ist der Wechsel der Gesellschaften erleichtert, weil noch keine Altersrückstellungen gebildet werden, der Beitrag für Mädchen und Jungen gleich hoch ist und der Wechsel keine neue Altersstufe bewirkt.
Mithilfe eines kostenlosen Versicherungsvergleichs können sich Eltern einen Überblick über den zu erwartenden Beitrag verschaffen bzw. Ausschau nach einer günstigeren Gesellschaft halten.
6. kurz und knapp: Wann sind Kinder wo krankenversichert?
| Wenn Elternteil 1 in: | und Elternteil 2 in: | dann ist das Kind in: |
| GKV | GKV | GKV |
| PKV | PKV | PKV |
| PKV (verdient regelmäßig mehr als 2 und über der JAEG*) | GKV (verdient regelmäßig weniger als 1) | PKV |
| PKV (verdient regelmäßig weniger als 2) | Freiwillige GKV (verdient regelmäßig mehr als 1) | GKV |
| PKV (verdient regelmäßig mehr als 2, über JAEG*) | Freiwillige GKV (verdient regelmäßig weniger als 1, aber über der JAEG*) | PKV oder freiwillige GKV (nicht beitragsfrei!) |
| PKV (verdient unterhalb der JAEG*) | GKV | GKV |
| PKV für Beamte (Restkostenversicherung) | Egal, verdient mehr oder weniger als 1 | PKV (durch die Beihilfe 80 % abgedeckt) |
* JAEG = Jahresarbeitsentgeltgrenze, ihre Höhe wird jährlich neu festgelegt (siehe aktuelle Sozialversicherungs-Rechengrößen)
Achtung: Bei eigenen Einnahmen muss das Kind ggf. beitragspflichtig freiwillig gesetzlich versichert werden (siehe 2. Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung).
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