Vorteile private Krankenversicherung – Was spricht für die PKV?

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Wer seiner Krankenkasse den Rücken kehren und in die private Krankenversicherung wechseln möchte, wurde in einer aktuellen Studie des Institutes für Demoskopie Allensbach nach seinen Gründen für einen Wechsel befragt. Die Ergebnisse wurden im MLP Gesundheitsreport veröffentlicht.
Wir haben uns diese Argumente angesehen und für Sie überprüft, ob sie mit der Realität übereinstimmen oder Schönfärberei sind.

An anderer Stelle haben wir uns bereits mit den häufigsten Argumenten gegen die PKV beschäftigt und die größten Nachteile der privaten Krankenversicherung aufgezeigt. Erfahren Sie nun, was für die private Krankenversicherung spricht.

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Eigene Darstellung, Quelle: statista.com


1. Argument: Besserstellung als Privatpatient - Stimmt!
2. Argument: Bezahlt Leistungen, die GKV nicht zahlt - Stimmt nicht immer.
3. Argument: Erhalt anderer Medikamente - Stimmt!
4. Argument: Bevorzugte Behandlung in Arztpraxen - Stimmt!
5. Argument: Privatpatienten bekommen bessere Behandlung - Stimmt nicht immer.
6. Argument: Anspruch auf Ein-, Zweibettzimmer - Schönfärberei!
7. Argument: Höhere Erstattung bei Zahnersatzkosten - Stimmt!
8. Argument: Freie Arztwahl im Krankenhaus - Schönfärberei!
9. Argument: Weniger abhängig vom Gesetzgeber - Stimmt!
10. Argument: Versorgung in GKV nicht mehr gut - Stimmt!
11. Argument: Einblick in Arztrechnungen - Stimmt!
12. Argument: Erstattung der Kosten für Sehhilfen - Stimmt nicht immer.
13. Argument: Man ist unabhängiger, hat mehr Freiheit - Schönfärberei!
14. Argument: Übernahme der Heilpraktikerkosten - Stimmt nicht immer.
15. Argument: Geld zurück bei Nichtinanspruchnahme - Stimmt nicht immer.
16. Argument: Vereinbarte Leistungen sind garantiert - Stimmt!
17. Argument: Man zahlt weniger Beiträge - Stimmt nicht immer.


Einige dieser Ansichten begründen sich auf einer realistischen Einschätzung der Situation, doch andere wiederum treffen nicht in jedem Falle zu oder sind so formuliert nicht korrekt. Doch leider sind auch nicht wenige wahrlich Schönfärberei.


1. Argument: Besserstellung als Privatpatient

Leider ist das wirklich wahr. Bei der Versorgung gesetzlich Versicherter gibt es unglaublich viele Einschränkungen. Nicht jedes Medikament ist erhältlich, nicht jede Behandlung möglich, Arzttermine werden erst später vergeben. Die Budgetvorgaben, mit denen unsere Ärzte zu kämpfen haben, schränken die Abrechnung der medizinischen Versorgung ein, sodass den Kassenpatienten die daraus folgenden Sparmaßnahmen letztlich benachteiligen. Das sind nur wenige Beispiele, die aus den gesetzlichen Vorgaben für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) resultieren. Darin wird festgelegt, dass die GKV nur erstattet, was zur medizinischen Grundversorgung zählt und sowohl notwendig, als auch wirtschaftlich ist. Schuld an der Besserstellung des Privatpatienten ist also nicht der Arzt, die Praxis oder die PKV, sondern letztlich unser Gesundheitssystem.


2. Argument: Bezahlt Leistungen, die GKV nicht zahlt

Aus der bereits beschriebenen Situation geht schon hervor, dass die private Krankenversicherung mehr erstattet, als die gesetzliche Krankenversicherung, die nur für das medizinisch Notwendige aufkommt – und das auch nicht immer zu 100 Prozent. Wo es in der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungs-Lücken gibt, wird man genau diese Bausteine mit Sicherheit im Leistungskatalog der privaten Versicherer finden. Doch es gibt auch Ausnahmen (wenn auch nur sehr wenige), in denen die Leistung der GKV besser ist: Werdende Mütter erhalten beispielsweise in der Gesetzlichen deutlich mehr Leistung als in der Privaten.


3. Argument: Erhalt anderer Medikamente

Das ist richtig. Es gibt Arzneimittel, die der gesetzlich Versicherte nicht verschrieben bekommt.


4. Argument: Bevorzugte Behandlung in Arztpraxen

Das ist tatsächlich wahr. Gesetzlich Versicherte (was etwa 80 Prozent der Deutschen sind) mögen zwar sehr nette Patienten sein, jedoch bringen sie ein Problem in die Praxis: nämlich die eigenen Krankheitskosten. Unser Arzt hat ein Budget für seine Kassenpatienten, was mit jedem Arztbesuch kleiner wird und häufig überhaupt nicht ausreicht. Um dennoch eine vertretbare medizinische Versorgung zu sichern, wird es passieren, dass das Budget überschritten wird. Was über diesem Limit liegt, muss unser Arzt das aus seinem Privatvermögen zahlen. Bei privat Versicherten kann er jedoch ohne Budgeteinschränkung abrechnen. Daher sind Privatpatienten für unsere Ärzte diejenigen, die – vereinfacht gesprochen – das Geld ins Haus bringen und sind somit sehr gern gesehen. Aus diesem Grund, für den kein Kassenpatient und auch kein Arzt etwas kann, kommt es zur Ungleichbehandlung zwischen gesetzlich und privat Krankenversicherten, die wir umgangssprachlich als 2-Klassen-Medizin bezeichnen.


5. Argument: Privatpatienten bekommen bessere Behandlung

Eigentlich könnte man diese Aussage getrost abnicken. Doch es gibt auch hier Ausnahmen. Die kann man vereinfacht mit den Worten „weniger ist mehr“ beschreiben. Privatpatienten sind diejenigen, mit denen sich Geld verdienen lässt. Und so ist es bereits vorgekommen, dass Ärzte aus einer Mücke einen Elefanten gemacht und auf die kurze und einfache Behandlung zugunsten einer teuren, aufwendigen Prozedur verzichtet haben. Ob dem Glauben zu schenken ist, vermögen wir nicht zu beurteilen, denn diese berichteten Erfahrungen, die unter anderem in der Zeitschrift Stern (Heft 6, 2010) nachzulesen sind, sind Schilderungen von Patienten und damit häufig einseitige Berichte von medizinisch Unkundigen, die wahrscheinlich nicht immer von Fachleuten nachgeprüft und bestätigt wurden.


6. Argument: Anspruch auf Ein-, Zweibettzimmer

Weil die Vorstellung, als Kassenpatient in einem stickigen 8-Mann-Krankenhaus-Zimmer seine Leiden auskurieren zu müssen, so ziemlich unerträglich ist, wirbt die Versicherungsbranche gern mit dem Einzelzimmer, besonders in Verbindung mit der Chefarztbehandlung. Das erscheint manch einem gepeinigten Kassenpatienten vielleicht wie das Paradies auf Erden. Doch in der privaten Krankenversicherung kostet jedes Plus an Leistung auch mehr. Und so gibt es nicht wenige Privatpatienten, die auf diesen „Luxus“ freiwillig verzichten oder im Basistarif der PKV stecken und so erst gar keinen Anspruch darauf haben.


7. Argument: Höhere Erstattung bei Zahnersatzkosten

Das ist richtig. Je nach Tarif können bis zu 90 Prozent des Zahnersatzes und sogar 100 Prozent bei Inlays erstattet werden.


8. Argument: Freie Arztwahl im Krankenhaus

Hier ist nicht ganz klar, was gemeint ist. Die Aussage würde stimmen, wenn es hieße „freie Arztwahl“ oder „freie Krankenhauswahl“. Das sind zwei ganz entscheidende Vorteile bei der privaten Krankenversicherung. So kann man sich jederzeit an einen Spezialisten wenden, ob es eine besondere Klinik oder ein niedergelassener Arzt ist, ohne Bedenken haben zu müssen, dass die Versicherung die Kosten nicht übernimmt.
Zusätzlich bietet die Private die „Chefarztbehandlung“ an. Hierbei handelt es sich um einen Leistungsbaustein, der erlaubt, im Krankenhaus vom Chefarzt behandelt zu werden. Chefärzte dürfen sich jedoch in bestimmten Fällen auch vertreten lassen. Außerdem muss die Behandlung eines „eingerosteten“ Chefarztes auch nicht zwingend besser sein, als diejenige eines geübten Stationsarztes.


9. Argument: Weniger abhängig vom Gesetzgeber

Bei einem Versicherungsvertrag mit einem privaten Krankenversicherer handelt es sich um ein privatrechtliches Vertragsverhältnis. Das bedeutet, dass beide Parteien an die vertraglichen Vereinbarungen gebunden sind. So könnte der Versicherungsgesellschaft z.B. nicht plötzlich einfallen, dass es mal eben kein Geld mehr für eine Brille gibt. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist das aber genau so. Der Kassenpatient weiß praktisch nicht, ob die Behandlung, die er heute erhält, im nächsten Jahr auch noch erstattungsfähig sein wird. Denn bei der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um definierte Leistungen nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Politik oder Selbstverwaltung kann hier jederzeit Beiträge erhöhen oder Leistungen verringern.


10. Argument: Versorgung in GKV nicht mehr gut

Aus den bereits genannten Gründen (Budgetierung, Leistungsmaßstab der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit, Leistungsverringerung etc.) ist eine optimale Versorgung aller gesetzlich Versicherten nicht mehr gewährleistet.


11. Argument: Einblick in Arztrechnungen

Privatpatienten gehen in Vorleistung. Der Arzt stellt seine Rechnung an seinen Patienten, dieser streckt die Summe vor und reicht die Rechnung schließlich seinem Versicherer ein. Dieser überweist dann den Betrag zurück auf das Konto des Versicherten. Das hat den Vorteil, Einblick in die Abrechnung der Ärzte zu bekommen. Stehen größere Behandlungen aus, so kann man die Vorleistung auch umgehen, indem man einen Kostenvoranschlag des Arztes anfordert und diesen direkt seinem Versicherer weiterleitet.


12. Argument: Erstattung der Kosten für Sehhilfen

Die Erstattung der Kosten für Sehhilfen ist je nach Tarif unterschiedlich geregelt. Maximal werden Kontaktlinsen bis 100 Prozent, Brillengläser bis 100 Prozent und Brillengestelle bis 150 Euro erstattet.


13. Argument: Man ist unabhängiger, hat mehr Freiheit

Die freie Arzt- und Krankenhauswahl ist definitiv eine gute Sache. Auch die Möglichkeit zu haben, einen Heilpraktiker aufsuchen oder andere alternative Behandlungsmethoden durchführen lassen zu können und dabei die Kosten abgesichert zu wissen, ist wirklich toll. Hier aber von einem Zugewinn an Unabhängigkeit und Freiheit zu sprechen, klingt sehr nach einem Werbespruch.


14. Argument: Übernahme der Heilpraktikerkosten

Die Heilpraktiker-Leistungen werden je nach gewähltem Tarif erstattet. Der Basistarif enthält seine Leistungen gar nicht.


15. Argument: Geld zurück bei Nichtinanspruchnahme

Wird die Beitragsrückgewähr vereinbart, so erhält der Versicherte einen Teil seiner Beiträge zurück. Diese müssten steuerlich berücksichtigt werden.


16. Argument: Vereinbarte Leistungen sind garantiert

Da es sich um einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer handelt (siehe Aussage 9), darf keine Vertragspartei einfach Leistungen kürzen oder hinzufügen. Eine Ausnahme bildet eine Leistungserweiterung, die im Zusammenhang mit dem medizinisch-technischen Fortschritt vorgenommen wird, aber häufig durch eine Klausel im Vertrag automatisch erfolgt.


17. Argument: Man zahlt weniger Beiträge

Das kann man pauschal nicht so formulieren. Für Studenten, Singles, gut verdienende, junge Menschen und Besserverdiener ist dies jedoch wirklich häufig so. Das liegt unter anderem daran, dass der Beitrag in der PKV vor allem alters- und gesundheitsabhängig ist, während er in der GKV mit dem Einkommen steigt.


Sie wollen auch sehen, was gegen die private Krankenversicherung spricht? Dann schauen Sie doch mal hier vorbei: Nachteile private Krankenversicherung.

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