Die Versicherung auf Reisen: Sommer, Sonne... Versicherungsschein!
Welche Versicherungen reisen mit bei Urlaub, Arbeit oder Ruhestand im Ausland?
Ob es für ein paar Monate, ein paar Jahre oder vielleicht sogar für immer ist – beim Kofferpacken denkt kaum jemand über seinen Versicherungsschutz am Zielort nach. Beim Auspacken ist es dann allerdings zu spät. Und leider wird das vielen erst bewusst, wenn wirklich etwas passiert.
Informieren Sie sich hier über
- Reiseversicherungen und
- die Leistung deutscher Versicherungen im Ausland.
Den kompletten Ratgeber gibt es auch hier als Download:
Sommer, Sonne, Versicherungsschein!.pdf
Da Sie bei Ihren Reisevorkehrungen schon an so viele andere Dinge denken müssen, wollen wir Ihnen hier eine kleine Gedankenstütze geben, welche Police mit in den Koffer gehört, was Sie nicht vergessen dürfen und noch vor der Abreise klären müssen.
A spezielle Reiseversicherungen
- für den Urlaub -
Wenn die schönste Zeit des Jahres naht, sollte man auch einmal an die Risiken gedacht und den Versicherungsschutz überprüft haben. Viele Versicherungen schließen nämlich bestimmte Leistungen in Abhängigkeit von bspw. Landesgrenzen und Aufenthaltsdauer aus. Hierfür sind dann zusätzliche Versicherungen oder Versicherungserweiterungen nötig.
Arten von Reiseversicherungen:
- Reiserücktrittsversicherung ist eine Versicherung, die bei Nichtantritt oder Abbruch einer Reise zahlt
- Reiseabbruchversicherung deckt das Risiko ab, die Reise wegen schwerer Krankheit oder Unfall nicht antreten zu können, meist bereits Bestandteil der Reiserücktrittversicherung
- Reisegepäckversicherung Versichert Ihr Gepäck oder auch Rucksäcke und Handtaschen bei Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl
- Reiseunfallversicherung Versichert Sie bei Unfällen auf Reisen - nur sinnvoll, wenn Sie nicht bereits privat unfallversichert sind (sonst Doppelversicherung)
- Reisekrankenversicherung als Schutz vor unvorhergesehenen Krankheitskosten im Ausland (und bei Krankenrücktransport), kann als private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung abgeschlossen werden, je nach Dauer des Aufenthaltes
- Reiserücktransportversicherung leistet bei plötzlichem Hemmnis der Reise, wie Transportverweigerung einer Airline, Unruhen oder Naturkatastrophen im Zielland, sie muss nicht zwingend an eine Auslandskrankenversicherung gebunden sein und kann auch mitreisende Angehörige einbeziehen
- Reiseprivathaftpflichtversicherung für Haftpflichtverbindlichkeiten bei Auslandsaufenthalten ab einem Jahr (Privathaftpflichtversicherung sichert nur bis zu einer Dauer von einem Jahr ab)
- Mietwagen-Haftpflicht je nach Reiseland empfehlenswert, da entweder gar kein Haftpflichtschutz oder weniger als in Deutschland besteht
- Jahresreiseversicherung Versicherungsprodukte, die bei Krankheit und/oder Rücktritt ein Jahr lang Versicherungsschutz bieten und sich meist bereits ab zwei Reisen im Jahr rechnen, auch als Kombi-Lösung unter der Bezeichnung Jahresreiseversicherungspaket erhältlich.
B klassische Versicherungen
- für kurze und lange Aufenthalte -
Aber was ist mit den Standardversicherungen, wie Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflicht und Co? Hier ist es wichtig, in allen bestehenden Policen genau nachzulesen, wann der Versicherungsschutz aussteigt. Grundsätzlich sollten Sie auf folgendes achten:
1. Krankenversicherung
GKV-Versicherte:
- Fall 1: Sie haben noch keine Auslandskrankenversicherung.
- Sie länger bleiben, als ein gewöhnlicher Urlaub dauert, denn dann zahlt die Krankenkasse nicht. Die Krankheitskosten werden also nur bei kurzen Aufenthalten, die den Zwecken Urlaub, Arbeitnehmer-Entsendung, Arbeitssuche oder Studium dienen, übernommen.
- für Sie wichtig ist, dass Sie im ernsten Krankheitsfall nach Haus zurückgebracht werden können (Krankenrücktransport)
- sie rundum - ohne Leistungslücken, weltweit abgesichert sein wollen.
- Fall 2: Sie besitzen bereits eine Auslandskrankenversicherung.
- Ihr Aufenthalt die maximale Aufenthaltsdauer nicht übersteigt
- Beschränkungen hinsichtlich privater oder beruflicher Reise bestehen.
- Beschränkungen hinsichtlich der Urlaubsziele existieren
PKV-Versicherte:
Sie benötigen in der Regel keine separate Auslandskrankenversicherung. Die darüber abgedeckten Leistungen sind entweder bereits Bestandteil des Krankenversicherungsschutzes oder können hinzugewählt werden. Daher sollten Sie als Privatpatient Ihren Versicherungsschutz hinsichtlich
- Weite (weltweit oder begrenzt),
- Reisezweck (beruflich, privat)
- Dauer und
- Leistungen (z.B. Krankenrücktransport) abklopfen.
Wenn Sie für längere Zeit im Ausland wohnen oder arbeiten, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, ob oder wie häufig Sie wieder nach Deutschland reisen. Sollten Sie auswandern wollen und eine Rückkehr ausgeschlossen sein, sind Sie in Ihrer neuen Wahlheimat krankenversichert und sollten die hiesige Krankenversicherung kündigen. Sollten Sie Ihrer Heimat dann und wann einen Besuch abstatten oder noch nicht endgültig schlüssig sein, so ist es besser nicht zu kündigen. Prüfen Sie ferner, in wie weit Sie Ihre Auslandskrankenversicherung in Deutschland schützt. Meist gilt für die Dauer des Aufenthalts eine zeitliche Begrenzung von einem Vierteljahr.
Außerdem sollten Sie die Vertragslaufzeit Ihrer Auslandskrankenversicherung im Auge behalten. Die Verträge haben maximal eine Dauer von 5 Jahren. Eine Verlängerung ist oft möglich. Sollten Sie weit länger im Ausland leben (Resident), können Sie einen Tarif mit unbegrenzter Laufzeit wählen.
2. Unfall
Bei einer Urlaubsreise reicht die private Unfallversicherung aus. Sie gewährt in der Regel weltweiten Schutz. So benötigen Urlauber, die über eine Unfallsversicherungs-Police verfügen keine zusätzliche Reiseunfallversicherung.
Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung springt bei Auslandseinsätzen deutscher Arbeitnehmer ein. Wer also beruflich ins Ausland geschickt wird – für ein paar Tage oder sogar Monate – ist gesetzlich geschützt. Bedingung ist, dass Sie in Deutschland angestellt sind.
Bei einem Auslandssemester sollten Sie prüfen, ob die Unfallversicherung der Universität im Zielland Sie auf Ihrem Weg dorthin absichert. Der Schutz über Ihre hiesige Uni reist nämlich i.d.R. nicht mit.
Vollziehen Sie ein Auslandspraktikum, müssen Sie auch hier prüfen, wie die soziale Absicherung über Ihren Arbeitgeber geregelt ist.
3. Hausrat
Wenn Sie Ihren Hausrat auf Reisen schicken oder mit in Ihre Zweitwohnung nehmen, kommt der Versicherungsschutz mit. Man nennt diesen Versicherungsschutz Außenversicherung. Der Hausrat der Zweitwohnung muss hingegen extra abgesichert werden. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten, wie dem Urlaub, ist es also nicht nötig, den Hausrat zusätzlich abzusichern. Auch bei Diebstahl greift die Hausratversicherung. Entscheidend ist jedoch, dass die gestohlene oder beschädigte Sache zu Ihrem versicherten Hausrat zählt. Der im Urlaub gekaufte Laptop gehört also nicht dazu. Wichtig ist immer, dass der Hausrat sich nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden darf. Das heißt zwischen 2 und 3 Monaten. Die Deckungssumme ist dabei in der Regel kleiner, als daheim.
Bleiben Sie länger im Ausland, zum Beispiel beim Auslandsstudium, können Sie auch eine Versicherung wählen, die längeren Schutz gewährt (z.B. bis zu 2 Jahren). Bleiben sie noch länger oder haben Sie sich dort Dinge gekauft, die versichert werden sollen, so müssen Sie Ihren Hausrat vor Ort versichern lassen.
4. Haftpflicht
Innerhalb der EU greift die Haftpflichtversicherung meist unbegrenzt. Außerhalb Europas ist der Versicherungsschutz auf ein Jahr begrenzt.
Bei längeren Aufenthalten kann eine Verlängerung (Geltungsdauer – die Zeit, in der man sich ununterbrochen im Ausland aufhält) vereinbart werden. Eine Reisehaftpflichtversicherung ist in den meisten Fällen nicht sinnvoll.
Verlegt man seinen Wohnsitz im Ausland, muss dort eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
5. Sozialversicherungen
Gesetzliche Unfall-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung reisen nur unter bestimmten Bedingungen mit.
- Sie wandern aus und leben und arbeiten im Ausland (nicht für einen Deutschen Arbeitgeber). Dann müssen Sie Sozialversicherungen des Ziellandes wählen.
- Sie leben und arbeiten im Ausland für einen Deutschen Arbeitgeber, sind also in Deutschland beschäftigt (so genannte Expatriates). Dann reisen die Sozialversicherungen teilweise mit. Hierzu müssen Sie die Sozialversicherungsbedingungen des Landes kennen. Informationen hierzu finden Sie bei den zuständigen Behörden oder bei dem Verein Deutsche im Ausland (DIA e.V.) Der Bund der Auslandserwerbstätigen informiert über die Versorgungslücke, die bei der teilweisen Abdeckung der Sozialversicherungen existiert und bietet Lösungen zum Ausgleich.
- Sie verbringen Ihren Ruhestand im Ausland. Dann müssen Sie sich einerseits eine passende Auslandskrankenversicherung suchen. Andererseits müssen Sie sich darüber informieren, unter welchen Bedingungen Ihre Rente auch im Ausland gezahlt werden kann. Über die Voraussetzungen für die gesetzliche Rente informiert die Deutsche Rentenversicherung. (Wenn Sie privat vorsorgen, studieren Sie Ihren Vertrag bzw. wenden Sie sich an Ihre Versicherungsgesellschaft.)
6. Berufsunfähigkeitsversicherung
Arbeitseinsatz im Ausland: Es gibt BU-Policen, die den Schutz im Ausland mit einschließen. Wenn Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, sollten Sie genau prüfen, unter welchen Bedingungen der Schutz besteht bzw. was im Falle einer im Ausland diagnostizierten Berufsunfähigkeit Ihrerseits zu tun ist.
Sollten Sie noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, wird es für Sie wahrscheinlich nur schwer möglich sein, sich vor der Reise noch abzusichern. Vielen Versicherern sind Risiko und Aufwand einfach zu hoch (Arztanfragen, Überprüfungen, Übersetzungen etc.). In den Antragsfragen werden Sie zu Ihren Plänen befragt, im Ausland zu arbeiten oder sich länger dort aufzuhalten. Sie müssen diese Frage natürlich wahrheitsgemäß beantworten. Wenn die Versicherung liest, dass Sie also konkrete Pläne haben, werden Sie entweder einen Risikoaufschlag zahlen müssen oder eben dieser Aufenthalt wird aus dem Versicherungsschutz ausgeklammert.
Wird eine BU-Rente gezahlt, kann diese auch im Ausland bezogen werden.
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