Ratgeber private Krankenversicherung

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Hier können Sie sich über die folgenden Themen informieren:

- Leistungen der PKV
- Wer kann sich privat versichern?
- Tarife
- Wechsel in eine gesetzliche Kasse sinnvoll?
- Versicherung von Kindern
- Versicherungswechsel, Altersrückstellungen und Portabilität
- Nachteile der privaten Krankenversicherung
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Leistungen der PKV

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen bietet die private Krankenversicherung sehr viele andere Leistungen an. Hier entscheiden Sie, welche Leistungen für Sie relevant sind und welche Sie ausschließen wollen. Dementsprechend fallen auch Ihre Beiträge aus.

Außerdem können Sie Ärzte und Krankenhäuser frei wählen. Im Krankenhaus steht Ihnen eine Chefarztbehandlung zu. Fachärzte können jederzeit konsultiert werden, wobei eine Überweisung vom Allgemeinarzt nicht notwendig ist.

Arzneimittel werden Ihnen erstattet. Auch anerkannte Heil- und Hilfsmittel werden abgedeckt, sofern es der gewählte Tarif zulässt. Mittel bzw. Behandlungen der Alternativmedizin werden dann erstattet, wenn ihre Wirkung sich in der Praxis erwiesen hat (Praxistauglichkeit).

Wer kann sich privat versichern?

Selbstständige, Freiberufler und Beamte sowie Studenten der ersten zwei Fachsemester können sich privat versichern. Außerdem können all diejenigen Arbeitnehmer der privaten Krankenversicherung beitreten, die drei aufeinander folgende Jahre lang ein Jahreseinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, auch Versicherungspflichtgrenze) bezogen haben. Die Höhe dieser Grenze gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich neu heraus. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Beitragsbemessungsgrenze.

Tarife

Die Beiträge richten sich bei einer PKV nicht nach dem Einkommen des Versicherten, sondern nach Alter, Geschlecht, Berufsgruppe, Gesundheitszustand, Selbstbehalt und Leistungs- bzw. Tarifwahl.

Mit dem Beginn des Jahres 2009 gibt es einige Veränderungen in der PKV. Das gilt auch für die Tarife: Der Basistarif löst den alten Standardtarif ab, welcher dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung etwa gleicht. Die Neuerung verringert nicht die Leistungen. Er macht den Versicherungsvergleich einfacher. Möchte man die Versicherungsgesellschaft wechseln, weil eine andere attraktivere Leistungen bietet, gehen die Altersrückstellungen nicht verloren. Dies bezieht sich jedoch nur auf Wechsel zwischen Basistarifen.

Altersrückstellungen müssen vorgenommen werden, um bei den zusätzlich benötigten Leistungen im Alter, hohen Beitragsbelastungen entgegenzuwirken. Man kann auch höhere Beiträge einzahlen, um die spätere Beitragsentlastung zu unterstützen.
Erfahren Sie mehr über Besonderheiten hinsichtlich der Altersrückstellungen unter „Versicherungswechsel, Altersrückstellungen und Portabilität“ in diesem Ratgeber.


Wechsel in eine gesetzliche Kasse sinnvoll?

Eine freiwillige Versicherung in der GKV kann sinnvoll sein, insbesondere wenn eine Familienversicherung in Ihrem Fall in frage kommt. Die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern gibt es nur in der Gesetzlichen.

Der Wechsel bringt auch weitere Vorteile: Die Vorauszahlung der Arztrechnungen entfällt beispielsweise. Zudem ist für eine Aufnahme in die GKV weder Alter, Geschlecht noch Gesundheitszustand oder Berufsgruppe entscheidend.

Für die Beitragshöhe ist jedoch nur das Einkommen von Bedeutung. Hierin liegt der Haken: Wenn Sie gut verdienen, könnte ein Wechsel für Sie finanziell unvorteilhaft sein. Einige Kassen warten aber bereits mit günstigen Sondertarifen für freiwillige Mitglieder auf. Auch wenn die Geschäfte mal weniger gut laufen, kann die Krankenkasse – wenn man ihr entsprechende Belege einreicht – den Beitrag senken.

Krankentagegeld gibt es in der freiwilligen GKV ab 2009 nicht mehr. Hierfür werden Sie eine entsprechende Zusatzversicherung benötigen.

Bitte beachten Sie, dass Altersrückstellungen bei einem Wechsel in die GKV verloren gehen.


Versicherung von Kindern

Kinder können generell entweder in der privaten oder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Die finanziell günstigste Variante ist, wenn man das Kind über das gesetzlich versicherte Elternteil mitversichern kann. In diesem Fall müssen keine Beiträge für das Kind entrichtet werden. Es wäre beitragsfrei familienversichert.

Leider gibt es diese Möglichkeit nicht in der PKV. Wäre das Kind bei dem Elternteil mitversichert, der privat versichert ist, würden Beiträge entfallen. Diese sind jedoch verhältnismäßig niedrig.

Wann sind die Kinder wie versichert?
Sind die Eltern in der GKV (beide!), ist das Kind familienversichert. Sind Beide in der PKV, muss es privat versichert werden.
Das gilt auch dann, wenn die Einkünfte des privat versicherten Elternteils oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und regelmäßig oberhalb des Verdienstes des anderen Elternteils (GKV-Mitglied) liegen. Denn grundsätzlich geht man in Sachen Krankenversicherung davon aus, dass die Kinder immer dem besser verdienenden Elternteil zugerechnet werden.

Einzelfälle:
Ein Elternteil ist freiwillig gesetzlich versichert und verdient mehr, als das Elternteil, das privat versichert ist. In diesem Fall darf das Kind gesetzlich versichert werden.
Das freiwillig gesetzlich versicherte Elternteil verdient weniger, als das privat versicherte Elternteil. Beide liegen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Dann kann das Kind privat versichert werden oder freiwillig gesetzlich, aber in jedem Fall nicht beitragsfrei.
Tritt der seltene Fall ein, dass der Verdienst des privat Versicherte unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen sollte, so kann das Kind beim gesetzlich versicherten Elternteil beitragsfrei mitversichert werden.


Versicherungswechsel, Altersrückstellungen und Portabilität

Im Alter nimmt man mehr Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch. Aufgrund dieses erhöhten Risikos, erheben die Versicherer höhere Beiträge. Diese werden jedoch durch so genannte Altersrückstellungen gemildert.

Altersrückstellungen ergeben sich aus einem Teil der zu leistenden Beiträge. Diese werden zurückgelegt, um hohen Beitragsbelastungen im Alter entgegenzuwirken. Dabei kann der Versicherte auch freiwillig höhere Beiträge einzahlen, um die spätere Beitragsentlastung zu unterstützen.

Vorsicht ist allerdings bei einem Wechsel der Gesellschaft, des Tarifes oder zur gesetzlichen Krankenversicherung geboten. Wechseln Sie in die GKV, verlieren Sie Ihre Altersrückstellungen. Bei einem Wechsel der Gesellschaft ab 2009 und innerhalb des Basistarifes (ehemals „Standardtarif“), bleiben Ihre Altersrückstellungen erhalten (Portabilität).
Wenn Sie nicht innerhalb des Basistarifes wechseln, weil sie einen anderen Tarif nutzen, bleibt der Basistarif die Rechnungsgrundlage. Das heißt, wenn Sie durch Ihren Tarif mehr Altersrückstellungen im Laufe der Zeit gebildet haben, können Sie dieses Mehr nicht mitnehmen. Sie wären also für diesen Fall schlechter gestellt.
Wenn der gewählte Tarif jedoch weniger Rückstellungen bedeutet, als im Basistarif möglich gewesen wären, so sind nur die tatsächlichen Rückstellungen portabel.

Da mit der Einführung des Basistarifs ein Wechsel vom Standardtarif einhergeht, gibt es auch hier entsprechende Regelungen:

- Versicherte, die seit 1. Januar 2009 dabei sind, können bei einem Wechsel die Altersrückstellungen bis zum Basistarif mitnehmen, wie oben beschrieben.
- Versicherte, die bereits vorher versichert waren, können zwischen 1. Januar und 30. Juni 2009 in den Basistarif jedes Versicherers wechseln und ihre Rückstellungen mitnehmen.
- Versicherte, die bereits vorher versichert waren und 55 Jahre oder älter sind, gesetzliche Rente oder Beamtenpension beziehen oder aber finanziell hilfebedürftig sind, können – ungeachtet der 6-monatigen Frist – in den Basistarif ihres Versicherungsunternehmens wechseln und ebenfalls ihre Altersrückstellungen mitnehmen.

Außerdem gilt eine Übergangsfrist. Hier kann sich der Versicherte innerhalb von fünf Jahren entscheiden, ob er sich für den Basistarif entscheiden möchte. Dabei gilt für Versicherte über 40 Jahren eine Portabilität der Rückstellungen, die ab dem 40. Lebensjahr geleistet wurden. Versicherte unter 40 Jahren können nur einen kleinen Anteil ihrer angesparten Rückstellungen mitnehmen.

Wenn Sie also wechseln möchten, informieren Sie sich bitte vorher über mögliche Konsequenzen für Ihre Rückstellungen.

Nachteile der privaten Krankenversicherung

Viele wissen um die Vorzüge der privaten Krankenversicherung. Wohl jeder Kassenpatient ist im Wartezimmer ein wenig neidisch auf seine privat versicherten Leidensgenossen. Aber ist wirklich alles Gold was glänzt? Auch das Privatpatientsein hat seine Schattenseiten:

Ihr Gesundheitszustand ist ein entscheidender Punkt. Haben Sie eine Vorerkrankung bei Eintritt oder Wechsel, zahlen Sie einen Risikoaufschlag. Wenn Sie nach ein paar Jahren den Versicherungsträger wechseln wollen, kann erneut ein Gesundheitscheck erforderlich werden – außer beim Basistarif. Aber auch bei völliger Gesundheit erhöhen sich Ihre Beiträge höchstwahrscheinlich wiederum, denn Sie sind älter geworden. Hinsichtlich der Beiträge wird außerdem ein Unterschied bei Frauen und Männern gemacht.
Achtung bei Leistungsausschlüssen!

Es gibt in der PKV keine Familienversicherung. Jedes Familienmitglied zahlt hier seinen eigenen Mitgliedsbeitrag. Bei versicherten Kindern sind die Mitgliedsbeiträge jedoch verhältnismäßig gering.

Rechnungen der Ärzte müssen im Allgemeinen zunächst vom Versicherungsnehmer beglichen werden. Nach Zusendung der Rechnung an den Träger erstattet dieser den Betrag zurück.

Um Krankengeld zu beziehen, benötigen Sie eine Zusatzversicherung. Krankengeld bei Erkrankung des Kindes ist ebenfalls nicht im Leistungskatalog enthalten. Außerdem werden keine Beitragsentlastung bei Mutterschafts- oder Erziehungsurlaub vorgenommen und bei Kuraufenthalt keine oder kaum Unterkunftskosten bezahlt.

Auch sind, anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, Haushaltshilfen oder Reha im Leistungskatalog entweder nicht vorhanden oder müssen zusatzversichert werden.

Ist der Versicherte über 6 Wochen krank und arbeitsunfähig, ist er von seiner Beitragspflicht nicht entbunden.


Bei der Herstellung eines Zahnersatzes gibt es eine Summenbegrenzung. Das heißt, dass der Versicherungsträger nur bis zu einer bestimmten Summe aufkommt. Für Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen ersetzt die Gesellschaft die Kosten anteilig (je nach Tarif, ca. drei Viertel).
Dies muss jedoch nicht immer ein Nachteil sein. Muss ein Kind bspw. in kieferorthopädische Behandlung, zahlt die gesetzliche Krankenkasse fast alles. In diesem Fall würde die Summenbegrenzung der PKV ein Nachteil darstellen. Da die GKV jedoch bei der Erwachsenenkieferorthopädie nur noch in extremen Härtefällen zahlt, ergibt sich hieraus wiederum ein Vorteil für den privat versicherten über 18-jährigen Patienten.

Sollten sich Rechtsstreitigkeiten nicht verhindern lassen, müssen sie nicht vor dem Sozialgericht, sondern vor einem Zivilgericht ausgetragen werden. Dies ist ein Nachteil für den Versicherten, da hier hohe Kosten auf ihn zukommen. Ein gesetzlich Versicherter würde kostenfrei Widerspruch einlegen können und gebührenfrei vor Gericht prozessieren. Bei einem Zivilgericht würden Gerichts- und Anwaltskosten fällig werden, die je nach Streitsumme unterschiedlich hoch ausfallen.

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