Jobcenter muss auch für private Krankenversicherung aufkommen

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Das Bundessozialgericht hat am letzten Dienstag einem arbeitslosen Rechtsanwalt in einem Urteil Recht gegeben und Jobcenter dazu verurteilt, auch Privatpatienten den kompletten Beitrag zur Krankenversicherung zu gewähren.

Die Wahl zwischen privater Krankenversicherung oder gesetzlicher Krankenkasse ist nicht leicht. Zwar haben nicht alle die Qual der Wahl, dennoch gehören zu dieser Gruppe alle diejenigen, deren Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, die verbeamtet, selbständig oder freiberuflich tätig sind. Wer sich einmal für die vielen Vorteile der PKV entschieden hat, kann aus dieser dann auch nicht mehr zurück in die GKV. Besonders seit Anfang des Jahres 2009 erhärtet sich diese Tatsache noch einmal dadurch, dass auch dann keine Rückkehrmöglichkeit besteht, wenn man arbeitslos wird und Anspruch auf Hartz IV hat. Da aber sogar der Basistarif der privaten Krankenversicherung meist sehr viel höher ist als der der gesetzlichen Krankenkassen, mussten bisher alle Privatpatienten für die Differenz selbst aufkommen.
Der Basistarif der PKV ist an dem der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt und darf nicht höher ausfallen als der Höchstbeitrag zur GKV. Der Beitrag zur GKV berechnet sich anhand des Verdiensts; der Beitrag zum Basistarif der PKV berechnet sich allerdings nach Alter und Geschlecht. Das bedeutet, je älter man ist, desto höher ist der Beitrag und Frauen zahlen generell mehr als Männer, da sie statistisch länger leben. Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse beträgt 530 Euro, der Höchstbeitrag der PKV ist dementsprechend der Selbe.
Das Jobcenter zahlt jedoch nur 129,54 Euro Beitrag für die Hartz IV Empfänger der gesetzlichen Krankenversicherung und bisher genauso viel auch nur an die privaten Versicherer. Allerdings müssen Privatpatienten unabhängig von ihrem beruflichen Status den vertraglich vereinbarten Beitrag zu jeder Zeit zahlen. Das heißt, haben sie eine Beitrag von 207, 39 Euro zu entrichten, zahlte das Jobcenter auch nur 129.54 Euro und die restlichen knapp 80 Euro muss der Versicherte selbst aufbringen.
Das Bundessozialgericht hat nun am vergangenen Dienstag entschieden, dass das Jobcenter auch für Privatpatienten, die Hartz IV beziehen, den kompletten Beitrag zur Krankenversicherung zu entrichten hat. Dieses Urteil wurde aufgrund einer Klage eines arbeitslosen Rechtsanwalts gefällt, betroffen sind davon allerdings 23.000 weitere Privatpatienten.

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