Streit: private Krankenversicherung vs. gesetzliche Krankenkasse

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Die Lobbyisten der privaten Krankenversicherer und der gesetzlichen Kassen gehen in einen harten Wettbewerb. So haben die Kassen nun erwirkt, dass der Werbetext „Lieber versichert als verwaltet“ nicht länger verwendet werden darf.

Zwischen den Lobbyisten der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung geht es hart zu. So wollen die Einen beweisen, dass das System der Anderen überholt ist und schon seit langem krankt. Die Anderen können es nicht lassen, sich über exorbitante Ausgabensteigerungen und Prämienerhöhungen zu monieren, die nach ihrer Meinung nichts mit einem besseren Geschäftsmodell zu tun haben.
Die neueste Auseinandersetzung zwischen den Wettbewerbern hat dazu geführt, dass das Landgericht Köln den Reklamesatz „Lieber versichert als verwaltet“ vorerst verboten hat. So darf dieser von der privaten Krankenversicherung erst einmal nicht mehr verwendet werden. Zwar wurde diese Verfügung von der Wettbewerbszentrale erwirkt, doch ins Rollen gebracht hat dies der Verband der Ersatzkassen. So fühlten sich die Krankenkassen dadurch verleumdet und somit einem regelwidrigem Wettbewerb ausgesetzt.
Doch welche Variante der gesundheitlichen Absicherung aus Sicht der Kunden die bessere ist, darüber scheiden sich die Geister. Während bei der gesetzlichen Krankenkasse der Gesetzgeber mal eben entscheiden kann, was diese zu leisten haben oder nicht, dürfen die privaten Versicherer nicht so einfach an ihrem Leistungskatalog herum schrauben, wenn der Vertrag erst einmal unterschrieben ist. So werden zwar wird immer mehr der Leistungen innerhalb der gesetzlichen Kassen eingefroren und Kassenpatienten müssen sich vermehrt mit Zusatzversicherungen behelfen, doch bei den privaten Versicherern weiß der Kunde oft nicht, welche genauen Ansprüche er hat und welche nicht.

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