Rabatt für Krankenkassen auch für private Krankenversicherer

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Den gesetzlichen Krankenkassen wird ein Arzneiherstellerrabatt von 6 Prozent per Gesetz eingeräumt. Diese Situation stellt für privat Versicherte ein immenser Nachteil dar, der nun geprüft und revidiert werden soll.

Vor kurzem berichteten wir, dass privat versicherte Patienten für Medikamente oft sehr viel teurer sind als für gesetzlich Versicherte. Ein Grund dafür ist der gesetzmäßig angeordnete Herstellerrabatt von 6 Prozent, der den gesetzlichen Krankenkassen eingeräumt wird. Dadurch fühlten sich die privaten Krankenversicherer deutlich benachteiligt. Nun hat das Gesundheitsministerium einer Prüfung dieser Situation zugesagt.
Ab August soll der Zwangsrabatt noch einmal um 10 Prozent, auf insgesamt 16 Prozent angehoben werden. Dieser Nachteil ist für Privatpatienten nicht länger tragbar. Die Versicherer prangern diesen unhaltbaren Zustand bereits seit Jahren an. Denn hier geht es immerhin um einen Betrag in Millionenhöhe. Aber auch weitere Bestandteile der für die gesetzlichen Kassen im Sozialgesetzbuch geltenden Regeln sollen auf die privaten Versicherer im Arzneimittelgesetz soweit wie möglich übertragen werden.
In der Regierung erhalten die Forderungen der privaten Krankenversicherer bereits Unterstützung. Vertreter der Parteien halten das Anliegen für durchaus gerechtfertigt. Bei gleichen Bedingungen kann so auch ein besserer Wettbewerb unter den Versicherern gewährleistet werden.

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