Pollenflug: Private Krankenversicherung verlangt Risikozuschlag

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Die Pollensaison ist eröffnet und sie wird für Allergiker besonders hart dieses Jahr. Denn je härter der Winter, desto intensiver wird auch der Pollenflug. Allergiker müssen ihre Erkrankung bei Vertragsabschluss in der Privaten Krankenversicherung angeben und zahlen dafür einen entsprechenden Risikozuschlag.

Der Winter ist nun endlich vorbei und die erste Frühlingsluft lässt die Herzen höher schlagen. Doch bekanntlich hat ja jede Medaille zwei Seiten und so wird das verspätete Frühlingserwachen für Allergiker wohl eher ein böses Erwachen. Denn damit ist auch die Pollensaison eröffnet und das auch gleich mit ganzer Wucht. Erle und Haselnussbäume sind die ersten Vertreter die anfangen zu blühen, dicht gefolgt von der Birke. Gegen Birkenpollen ist so gut wie kein Allergiker gefeit, denn sie ist besonders aggressiv und gehören zu den Hauptauslösern von Heuschnupfen. Durch das verspätete Einsetzen des Blühens verschiebt sich der Pollenflug bis in den Mai. Dort beginnen dann aber bereits Gräser ihre Pracht zu entfalten. Wer nun, was sehr häufig der Fall ist, allergisch auf beide Arten reagiert, wird enorme Probleme bekommen. Denn wenn nicht entgegen gesteuert wird, kann in besonders schlimmen Fällen sogar einen allergischen Schock bekommen. Eine rechtzeitige Behandlung beim Allergologen, steuert diesem Risiko entgegen. Denn eine unbehandelte Allergie kann Folgeerkrankungen hervorrufen, wie Neurodermitis oder Asthma.
Privat versicherte Allergiker müssen zum normalen Versicherungsbeitrag meist noch einen Risikozuschlag drauf zahlen. Wer sich dieses Geld sparen will und seine Allergie bei Vertragsabschluss verschweigt, muss damit rechnen, dass die Versicherung nicht greift, wenn er sie am nötigsten hat. Denn Vorerkrankungen müssen bei den Vertragsverhandlungen unbedingt mit angegeben werden. Privat Versicherte haben allerdings den Vorteil, dass die Versicherung auch Kosten von alternativen Heilmethoden und Naturheilverfahren übernehmen.

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