Beiträge für private Krankenversicherung bei Hartz-IV übernommen
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Die Gesundheitsreform aus dem Jahr 2007 hatte dafür gesorgt, dass ehemals privat krankenversicherte Hartz- IV- Empfänger in der privaten Krankenversicherung bleiben mussten und nicht zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln durften.
Doch vielfach waren die Betroffenen damit finanziell überfordert, sodass es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kam.
Das Sozialgericht Gelsenkirchen entschied nun durch einen Eilbeschluss, dass ein Hartz- IV- Empfänger grundsätzlich ein Recht auf die volle Übernahme seiner Beiträge für die private Krankenversicherung im Basistarif hat. Laut Versicherungsaufsichtsgesetz musste bislang eine empfindliche Lücke von mindestens 155 Euro vom Versicherungsnehmer selber getragen werden.
Wer jedoch in Zahlungsverzug gerät, kann nicht mehr auf den vollen Krankenversicherungsschutz bauen, denn dieser ruht so lange, bis die Zahlungen ausgeglichen sind. Für Menschen ohne Arbeit kommt dann noch erschwerend hinzu, dass sie sich ständig Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt sehen. Das Sozialgericht Gelsenkirchen nahm jetzt diese unhaltbaren Zustände zum Anlass, dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben. Freiwillig gesetzlich Versicherte können davon profitieren, dass ihre Beiträge ohne eine Begrenzung übernommen werden. Damit man dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen kann, sollten privat Krankenversicherte nun ebenso behandelt werden, weil das Gericht ansonsten eine systemwidrige Belastung erkennt.
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