Private Krankenversicherung kommt um die Kosten für einen Entzug herum

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Nicht selten werden Drogenabhängige in unserer Gesellschaft stigmatisiert, und dies obwohl immer mehr Menschen zu Drogen und auch gesellschaftlich anerkannten Drogen, wie Alkohol, greifen. Vielfach ist ein langer Weg erforderlich, und oft wird ein Entzug mit dem Drogenersatz Methadon durchgeführt. Meist sind hierfür die Kosten für privat Versicherte übernommen worden, doch schon bald kann sich das Blatt wenden.

Dann müssen viele Abhängig auf einen Entzug verzichten und auch Experten fürchten, dass damit ein Einbruch für viele Abhängige die Folge ist. Nun hat gar ein Gerichtsurteil bestätigt, dass es sich bei der Drogensucht um eine Krankheit handelt, die mit Vorsatz herbeigeführt ist. So liegen unter anderem Musterbedingen für die private Krankenversicherung vor, die belegen, dass keine Leistungspflicht besteht, wenn Unfälle und Krankheiten auf einem Vorsatz beruhen. Verbunden damit sind auch Entziehungsmaßnahmen. So sind bereits Klagen von Abhängigen abgewiesen worden, weil der Entzug nicht von der PKV bezahlt wurde. Doch Fachleute, die mit dem Problem Drogensucht vertraut sind, wissen, dass nicht immer ein Vorsatz unterstellt werden kann, sondern höchstens ein hohes Maß an Fahrlässigkeit. Diese Handlung lässt sich mit dem Problem übergewichtiger Menschen vergleichen, oder Sportbegeisterter, die auch bestimmte Risken eingehen.
Doch privat Versicherte werden sich damit abfinden müssen, künftig die Kosten eines Entzuges selber zu bezahlen, oder auf eine entsprechende Therapie zu verzichten. Im Gegenzug dazu übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung diese Kosten, um unter anderem den teuren Folgeerkrankungen einer Sucht entgegen zu wirken.

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