Für den Facharzt in die eigene Tasche greifen
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Der Basistarif ist seit seiner Einführung am 1. Januar 2009 in aller Munde und insbesondere die private Krankenversicherung ist darüber nicht erfreut.
Wer sich im Basistarif abgesichert hat, muss jedoch aufpassen. Zwar entspricht dieser in Bezug auf das Leistungsspektrum dem der gesetzlichen Krankenkassen, doch übernehmen die Privaten längst nicht alle Behandlungskosten.
Dies ist immer dann der Fall, wenn ein privat im Basistarif Versicherter ohne die herkömmliche Überweisung eines Allgemeinmediziners einen Facharzt konsultiert. Die privaten Versicherer haben jedoch eine entsprechende Klausel in ihren Verträgen verankert, die in solchen Fällen eine Kostenübernahme ausschließen.
Auch der Gang zum Richtertisch wird daran nichts ändern, denn bereits geführte Klagen wegen einer Verweigerung der Kostenübernahme scheiterten. Auch Besonderheiten tragen nicht dazu bei, dass der Versicherer in Leistung treten muss. Ist beispielsweise der Facharzt auch gleichzeitig der Hausarzt des Versicherungsnehmers, ändert diese Tatsache nichts an der geltenden Vertragsklausel. Im günstigsten Fall trägt dann die private Krankenversicherung einen Teil des Facharzthonorars.
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