Privatzahnärztliche Vereinigung lehnt die elektronische Gesundheitskarte ab
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Der Gesetzgeber plant mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte eine Anwendungspflicht für Leistungserbringer, von der sich die private Krankenversicherung jedoch distanziert. In dieselbe Kerbe schlägt auch die privatzahnärztliche Vereinigung, die im Interesse ihrer Patienten die Karte ablehnt, weil man die Sicherheit der gespeicherten Daten gefährdet sieht.
Dabei wird der einzelne Patient als Partner gesehen und ihm wird auch nach Bedarf der Befund wie auch alle Diagnosedaten zur Verfügung gestellt. Doch betont die privatzahnärztliche Vereinigung auch, dass man sich ausschließlich den Patienten verpflichtet fühlt und diesen als Vertrags- und Ansprechpartner sieht.
Die Persönlichkeitsrechte des Versicherungsnehmers stehen im Mittelpunkt und bei der Vernetzung von Patientendaten befürchtet man einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
Verbunden mit diesen Befürchtungen ist auch, dass im Einzelfall mit Leistungseinschränkungen von den Versicherern gerechnet werden kann. Ferner macht man sich auch Sorgen darum, dass in Zukunft verstärkt aus wirtschaftlichen Gründen gehandelt werden kann und dies Einfluss auf die Wahl des Arztes und der Therapieentscheidung haben kann.
So steht die privatzahnärztliche Vereinigung hinter der Forderung, dass die privaten Krankenversicherer ihre Position zur elektronischen Gesundheitskarte nochmals überdenken sollte, um auch künftig ihre Mitglieder zu fairen wie auch transparenten Bedingungen behandeln zu lassen.
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