Private Krankenversicherung- kaum "Wechsler" zu verzeichnen
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Seit Beginn des Jahres besteht für die rund 8,6 Millionen privat Versicherten ein Wechselrecht. Doch wie es scheint, machen bislang Versicherungsnehmer kaum Gebrauch davon und die Versicherungen berichten, dass es kaum Zugänge oder Abwanderungen bei ihren Mitgliedern gibt.
Bis zum 30. Juni besteht noch die Chance, den Anbieter wechseln zu können, doch verhindert die Kalkulationsverordnung, dass es zu einer Wettbewerbssituation in der privaten Krankenversicherung kommt. Schließlich beinhaltet diese Verordnung nicht unerhebliche Einschränkungen für den Versicherungsnehmer. Zwar dürfen Bestandskunden wechseln und ihre Altersrückstellungen mitnehmen, doch nicht in voller Höhe.
Dies ist lediglich in Höhe des Basistarifes möglich und meist handelt es sich dabei um 30 bis 60 Prozent der bis zum Wechselzeitpunkt gebildeten Rückstellungen. Hinzu kommt, dass der Wechselwillige bei seiner "neuen" Versicherung 18 Monate im Basistarif bleiben muss, bevor ein Wechsel in einen hochwertigeren Tarif ermöglicht wird.
So ist bereits die Rede davon, dass nur gesunde und junge Versicherungsnehmer vom Wechselrecht Gebrauch gemacht hätten, wenn es diese Einschränkung nicht geben würde. Experten reden von einer Entsolidarisierung der Kranken und Gesunden durch die spezielle Kalkulationsverordnung, die seit der Einführung des Wechselrechts greift.
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