Private Krankenversicherung- Tarifklausel zur hausärztlichen Behandlung zulässig

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Die Vertragsbedingungen der Privaten ähneln sich im Grundsatz, doch lohnt für den Versicherungsnehmer auch immer ein genauer Blick in den Vertrag. So gibt es Tarifklauseln, die ganz klar klären, in welchen Fällen eine Behandlung zu 100 Prozent erstattet wird. Doch kommt es gerade in diesem Punkt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den Parteien. Die private Krankenversicherung muss die Kosten eines Arztbesuches nicht zu 100 Prozent erstatten, wenn sich der versicherte nicht an die Vertragsbedingungen gehalten hat.

So gibt es bereits Urteile vom Bundesgerichtshof, die dem Versicherer recht geben, wenn dieser die Kostenerstattung von sich reduziert, wenn sich der Kunde nicht an die Regeln gehalten hatte.
Wird in der Tarifklausel eine spezielle Medizinergruppe nicht aufgeführt, trägt die private Krankenversicherung nicht die vollen Kosten, zumal eine spezielle Tarifklausel nicht beanstandet werden kann. So nehmen zwar hausärztliche Internisten an der vertragsärztlichen Versorgung teil, doch hat dieser Grundsatz für den Bereich der privaten Krankenversicherung keine Bedeutung.
Viele private Krankenversicherungen begründen diese Praxis damit, dass eine gestaffelte Kostenerstattung von dem allgemeinen Interesse getragen wird, eine kostengünstigere und koordinierte ärztliche Versorgung sicher zu stellen. Ferner soll der Zunahme fachärztlicher Leistungen entgegen gewirkt werden.

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