Private Krankenversicherung scheitert heute mit der Klage vor den Verfassungsrichtern
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Die privaten Krankenversicherer hatten den Vorstoß gewagt, sich gegen die Gesundheitsreform 2007 zu wenden. In einer Sammelklage waren sie vor das Bundesverfassungsgericht gezogen und in erster Linie stand der seit dem 1. Januar 2009 eingeführte Basistarif im Fadenkreuz der Privaten.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zeigte sich im Vorfeld zuversichtlich und machte sich heute zur Urteilsverkündung auf den Weg nach Karlsruhe.
Schon in der jüngsten Vergangenheit bekräftigte die Ministerin, dass die Gesundheitsreform konform mit dem Grundgesetz gehe und stieß damit nicht auf die Zustimmung der privaten Krankenversicherung. Doch nun ist es amtlich und das „Kernstück“ der Klage, der Basistarif, wird weiterhin Bestand haben.
Dieser Tarif, der in Bezug auf Leistung und Kosten dem Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, ist somit nicht verfassungswidrig und auch künftig müssen die privaten Versicherer diesen in ihren Augen ungeliebten Tarif anbieten, ohne eine Gesundheitsprüfung vornehmen zu dürfen.
Der 1. April 2007 war aber auch in anderer Hinsicht ein bedeutsames Datum, denn seit diesem Stichtag ist der Wechsel zur privaten Krankenversicherung deutlich durch die Reform erschwert worden. So müssen Arbeitnehmer über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren 48.600 Euro brutto verdienen, um in den Genuss des privaten Krankenversicherungsschutzes zu gelangen. Bis dahin betrug die Wartezeit lediglich zwölf Monate.
Das Urteil der Verfassungsschützer wird die Bundesgesundheitsministerin freuen, doch die Privaten müssen weiterhin damit leben, erhöhte Risiken mit dem Basistarif hinzunehmen.
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