Private Krankenversicherung wehrt sich- Basistarif soll auf den Prüfstand
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Willkommen war er von vornherein nicht bei den privaten Versicherern- der Basistarif, der seit dem 1. Januar 2009 eingeführt wurde. Die Versicherungsgesellschaften, die zunehmend, auch angesichts der Finanzkrise, unter Druck geraten, haben geklagt. Auf den Richtertisch vom Bundesverfassungsgericht soll in diesen Tagen unter anderem der Basistarif, der von den Regierungsparteien im Rahmen der Gesundheitsreform so gewollt war.
Dieser noch recht jungeTarif ist somit fester Bestandteil der Gesundheitsreform, um Nicht- Versicherte wieder in einem Krankenversicherungsschutz zu integrieren. Dabei entsprechen die gebotenen Leistungen wie auch die Beiträge in etwa den Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Die Kassen beruhen auf dem Solidaritätsprinzip und müssen demnach alle Antragsteller ohne eine Gesundheitsprüfung aufnehmen. Entsprechend ist auch der Basistarif der Privaten geregelt. Doch die Versicherungsgesellschaften sind damit längst nicht einverstanden und sehen in diesem Geschäftsmodell keine Gewinnmöglichkeiten. Somit soll nun das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällen.
Letztendlich wurde der Basistarif aber seltener vereinbart, als zunächst angenommen und die obersten Verfassungshüter haben das letzte Wort, wenn es darum geht, die Ansprüche der Versicherer zu bewerten. Grundsätzlich wird es in Karlsruhe aber nicht um die Zahl derer gehen, die sich für den Basistarif entschieden haben, sondern vielmehr um den Grundsatz: ist der seit Jahresbeginn eingeführte Basistarif mit unserer Verfassung zu vereinbaren, oder nicht?
Somit darf man auf das Urteil gespannt sein, das sicherlich auch noch künftig, ganz gleich wie es ausfällt, die Gemüter bewegen wird.
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