Private Krankenversicherung auch mit Hartz IV- Leistungen

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Wer bislang privat krankenversichert war und im laufenden Jahr Hartz- IV- Leistungen beantragen muss, kann nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück kehren. Diese Tatsache basiert auf dem gesetzlichen Krankenversicherungen Wettbewerbsstärkungsgesetz, das zum Jahresbeginn 2009 in Kraft getreten ist.

In der Vergangenheit war es so, dass arbeitslos gewordene Privatversicherte von den Agenturen für Arbeit bei einer Kassen pflichtversichert haben. Doch ab 2009 gilt, dass sie weiterhin in der Privaten versichert bleiben, ohne jedoch den vollen Beitrag erstattet zu bekommen.
Arbeitagenturen zahlen grundsätzlich nur noch die Summe, die der Höhe des gesetzlichen Beitrags entspricht. Die Restsumme muss der Betroffene selber aufbringen. Dann ist ein genaues Abwägen gefragt. Einerseits bleibt er weiterhin, abzüglich des Zuschusses über die Arbeitsagentur bei seinem privaten Versicherer abgesichert, oder lässt seine Beiträge halbieren und verlässt seinen alten Tarif. Naturgemäß gehen dann Altersrückstellungen verloren, die bis dahin aufgebaut wurden. Dann bleibt nur noch der Basistarif, der mit seinem Leistungsangebot den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen entspricht.
Maximal muss der Versicherte 569,63 Euro für den Basistarif hinblättern, wobei sich die Summe bei Inanspruchnahme von Hartz- IV- Leistungen entsprechend halbiert. und nach Abzug des Zuschusses bis zu 155,28 Euro zu zahlen sind. Doch ist es schwierig, zu einem späteren Zeitpunkt den Tarif zu wechseln. Nur wenn eine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen wird, besteht eine Chance, einen anderen Tarif zu wählen.


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