Private Krankenversicherung- Stichtag 1. Juli vormerken

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Privat Krankenversicherte, die ihren Anbieter wechseln wollen, müssen sich jetzt sputen. Bis zum 30. Juni 2009 wird die Möglichkeit geboten, die wichtigen Altersrückstellungen auf die neue Versicherung übertragen zu können.

Wird dieser Stichtag verpasst, wird das Übertragen lediglich für Versicherungspolicen ermöglicht, die seit Jahresbeginn, also dem 1. Januar 2009, vereinbart wurden. Dabei ist der Wert der Altersrückstellungen nicht zu unterschätzen, denn schließlich dienen diese dazu, dass die Beiträge zur Krankenversicherung im Alter nicht überproportional ansteigen.
Aufgrund von Neuregelungen im Rahmen der Gesundheitsreform, wurden Änderungen im Bereich Übertragung von Altersrückstellungen vorgenommen. Wechselt der privat Versicherte, kann das Kapital mitgenommen werden. Zu den Voraussetzungen gehört jedoch, dass eine Anrechnung lediglich im noch recht jungen Basistarif der neuen Versicherung angerechnet werden.
Doch sollte ein Anbieterwechsel auch mit Bedacht vorgenommen werden, denn nicht für jeden erweist sich der Basistarif, der seit Jahresbeginn eingeführt ist, als günstige Alternative. Die Prämie dafür liegt oftmals an der gesetzlich definierten Obergrenze, wobei das gebotene Leistungsspektrum dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Nicht immer werden bei einem Versicherungswechsel die Erwartungen des Versicherungsnehmers erfüllt, sodass mit Verlusten gerechnet werden muss. Schließlich wird nur so viel an Altersrückstellungen angerechnet, wie man in dem Basistarif hätte ansparen können; diese Summe liegt meist unter dem, was tatsächlich im alten Tarif vorhanden war.
Wer sich mit dem Basistarif versichern lässt, kann nach 18 Monaten in einen Volltarif wechseln. Doch Vorsicht- der neue Anbieter hat dann die Möglichkeit, erneut eine Gesundheitsprüfung zu verlangen, um die Beitragshöhe neu berechnen zu können.

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