Private Krankenversicherung- vor Kostenfalle muss nicht gewarnt werden!

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Wer sich für einen Versicherungsschutz entscheidet, sollte frühzeitig auch selber seinen Informationsbedarf abchecken. Auf einzelne Kriterien muss nicht zwingend der Versicherungsvertreter von sich aus hinweisen. Geht es beispielsweise darum, wie sich die Versicherungsbedingungen in der privaten Krankenversicherung gestalten, wenn sich Familienzuwachs einstellt, kann es nicht die Aufgabe des Vermittlers sein, im Gegensatz dazu die Vorzüge der gesetzlichen Krankenversicherung anzupreisen.

Im Rahmen der Familienversicherung der Kassen werden Kinder und Geringverdiener kostenfrei über das Mitglied gleich mitversichert. Die Privaten erweisen sich im Gegensatz dazu meist als teure Kostenfalle, denn hier benötigt jeder einen separaten Vertrag.
Immer wieder gehen jedoch Beschwerden von Versicherungsnehmern ein, die Schadenersatz von der Gesellschaft fordern, weil ihnen dieses wichtige Kriterium vor dem Vertragsabschluss nicht bekannt war.
Jedoch kam ein Oberlandesgericht in einem solchen Falle zu einem klaren Urteilsspruch. Abgewiesen wurde die Klage in Richtung Schadenersatzanspruch, weil niemand einem Vertreter einer Versicherung den Vorwurf machen kann, einen Beratungsfehler zu begehen, wenn er nicht ausdrücklich auf die Vorzüge der gesetzlichen Krankenversicherung hinweist.
Arbeitet ein Versicherungsvertreter für eine Gesellschaft, muss er lediglich korrekte Angaben über die "hauseigenen" Produkte machen und ist nicht zwingend dazu verpflichtet, auf die Vorzüge anderer Anbieter hinzuweisen, wenn er nicht ausdrücklich danach gefragt wird.
Ist der Suchende in der Wahl seiner Krankenversicherung unsicher und liegt ein erhöhter Beratungsbedarf vor, sollte man sich an einen neutralen und unabhängigen Versicherungs- und Finanzberater wenden, bevor man seine Unterschrift unter eine Police setzt.

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