Kinderwunsch- private Krankenversicherung spielt nicht immer mit
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Nicht selten leiden Paare darunter, ungewollt kinderlos zu sein. Innovative medizinische Methoden eröffnen jedoch heutzutage die Chance, dennoch zu Nachwuchs zu kommen. Neben Fertilitätsschwierigkeiten haben Paare aber auch noch mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen, denn wer zeugungsunfähig ist, kann nicht immer auf Hilfe von seiner privaten Krankenversicherung hoffen.
Die Kosten für eine Samenspende werden nicht von jeder Versicherungsgesellschaft übernommen.
So gibt es bereits Urteile, die belegen, dass lediglich eine Befruchtung durch die eigenen Spender des künftigen Vaters von der Privaten übernommen werden. Die Behandlung durch das Beheben einer Zeugungsunfähigkeit stellt zwar grundsätzlich eine medizinische Heilbehandlung im eigentlichen Sinne dar, doch ist nicht zwingend ein Versicherungsschutz gewährleistet.
Der private Versicherer übernimmt nur dann eine Heilbehandlung, wenn der Mann der biologische Vater eines Kindes sein wird. Ist hier aus medizinischer Sucht eine Fremdsamenspende erfolgreich, muss die Versicherung keinen Versicherungsfall akzeptieren. Die Kosten für eine solche Behandlung müssen in der Regel selber bezahlt werden.
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