Basistarif der Privaten bietet Vielfalt an Absicherungen
100% kostenlos
Seit Jahresbeginn gilt die allgemeine Versicherungspflicht, von der nun auch Selbstständige und Freiberufler betroffen sind. Die private Krankenversicherung führen seit dem 1. Januar 2009 einen Tarif, der im Leistungsumfang dem Spektrum der gesetzlichen Krankenkassen ähneln- den Basistarif.
Bereits seit zwei Jahren bieten die privaten Versicherungsunternehmen einen modifizierten Standardtarif an, der jetzt vom Basistarif abgelöst wurde. Für Versicherungsnehmer, die einen Antrag stellen gilt, dass sie nicht abgewiesen werden dürfen.
Plus für den Antragsteller: gesundheitliche Risiken nehmen keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Beitrags und auch so genannte Risikozuschläge für schwere Erkrankungen sind für den Basistarif nicht vorgesehen.
Der Höchstbeitrag für diesen Krankenversicherungsschutz darf jedoch nicht willkürlich festgesetzt werden, sondern darf den der gesetzlichen Kassen nicht überschreiten. Sollte der Versicherte nicht in der Lage sein, seinen Beitrag zu leisten, kann eine Hilfebedürftigkeit beantragt werden. So besteht die Möglichkeit, eine finanzielle Hilfe von Vater Staat in Form einer Beitragsbeteiligung in Anspruch nehmen zu können, wobei auch die Beiträge für die Pflegeversicherung inbegriffen sind.
Wer von seiner Kasse in den Basistarif eines privaten Versicherers wechselt, muss nicht mit Wartezeiten rechnen, wenn eine Erkrankung vorliegt.
Wer bislang privat krankenversichert war und einen Vertrag vor Beginn des Jahres 2009 in der Tasche hatte, hat die Möglichkeit, noch bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung der freien Wahl zu wechseln. Noch später wechseln dürfen diejenigen, die älter sind als 55 Jahre, eine Beamtenpension oder eine Rente beziehen. Grundsätzlich kann man diese Möglichkeit als attraktive Option für als Freiberufler und Selbstständigen werten, die älter als 55 Jahre sind.
Jedoch gilt auch im Einzelfall zu überprüfen, ob ähnliche Leistungen des neuen Basistarifs nicht auch in einem vergleichbaren Tarif vom Versicherer offeriert werden, die mit niedrigeren Beiträgen verbunden sind.
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