Selbstständige zahlen bei Arbeitslosigkeit oft drauf
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Wer zur Gruppe der Hartz- Empfänger gehört muss damit rechnen, dass dieses Modell insbesondere in Krisenzeiten nicht greift, wenn es um den eigenen Krankenversicherungsschutz geht.
Wird beispielsweise ein Selbstständiger arbeitslos, erhält er Leistungen nach Hartz- IV. Bis zum Jahr 2008 gab es für privat Krankenversicherten die Möglichkeit, bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit wieder Mitglied einer der zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen zu werden.
Seit dem 1. Januar 2009 gelten andere Regelungen. So muss der arbeitslos gewordene Selbstständige in der privaten Krankenversicherung weiterhin abgesichert bleiben und kann in den neuen Basistarif wechseln. Dieser ist mit Kosten in Höhe von bis zu 580 Euro monatlich verbunden. Liegt eine nachgewiesene Hilfebedürftigkeit vor, muss der jeweilige Versicherer den Beitragssatz auf etwa 290 Euro monatlich senken. Doch beteiligt sich die öffentliche Hand mit lediglich 127 Euro an den Versicherungskosten, sodass der Hartz- IV- Empfänger die entstandene Differenz von immerhin über 160 Euro von seinem Regelsatz finanzieren muss.
Doch wer lediglich 351 Euro bezieht, hat es naturgemäß schwer, seinen Anteil an der Versicherung zu tragen, wenn man seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen will. Ansonsten kann der private Versicherer seine medizinischen Leistungen so lange auf Eis legen, bis der Zahlungsrückstand ausgeglichen ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Behandlungen bei Schmerzen, akuten Erkrankungen und der Versorgung Schwangerer.
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