Privat Versicherte werden stärker zur Kasse gebeten

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Der Einheitsbeitrag und die Einführung des Gesundheitsfonds waren lange Zeit vor dem Jahreswechsel Diskussionsgegenstand bei gesetzlich Krankenversicherten. Etwas ins „Hintertreffen“ ist dagegen die Beitragsentwicklung bei den privaten Krankenversicherern geraten.

Wer seit 1. Januar 2009 als Neukunde versichert ist, muss tiefer als erwartet in die Geldbörse greifen. Somit sind nicht nur Kassenmitglieder und insbesondere freiwillig gesetzlich Versicherte von Beitragserhöhungen betroffen, sondern auch die künftigen Privatpatienten.
Vor dem Hintergrund, dass ab dem Stichtag 1. Januar 2009 bei einem Wechsel des Anbieters auch die Möglichkeit geboten wird, Altersrückstellungen zu „retten“, gelten die Beitragserhöhungen lediglich für neue Versicherungsnehmer. In der Vergangenheit gab es dieses Verfahren nicht und Altkunden werden auch künftig nicht davon profitieren können.
Neukunden hingegen wird durch diese Option ein höheres Maß an Flexibilität geboten, wenn es um einen Anbieterwechsel geht. Der neue Basistarif, der seit dem Jahreswechsel von den privaten Krankenversicherungen angeboten werden muss, ist mit etwa den gleichen Kosten verbunden, wie der gesetzliche Krankenversicherungsschutz bei einem gleichen Leistungsangebot. Wie bislang beobachtet wurde, wechseln in erster Linie diejenigen in den Basistarif der Privaten, die ihren Beitragszahlungen nicht nachkommen. Als großes finanzielles Risiko erweist sich die gesetzliche Vorgabe, dass auch zahlungssäumige Kunden vom Basistarif nicht mehr ausgeschlossen werden dürfen.
Nach Ablauf eines Jahres kann die private Krankenversicherung lediglich das Instrument anwenden, dass allgemeine Leistungen im medizinischen Bereich verweigert werden dürfen. Akute Schmerzbehandlungen und erforderliche Vorsorgeuntersuchungen beispielsweise bei Schwangeren sind von dieser Verweigerung ausgenommen.

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