Altersrückstellungen gehen nicht immer verloren

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Bestandskunden von privaten Krankenversicherungen haben im Falle eines Wechsels die Chance, einen Teil der Altersrückstellungen zu retten. Allerdings bezieht sich dieses Kriterium einzig und allein auf den Basistarif.

Diese Rückstellungen gehören zu den Stützpfeilern der Privaten und sind im Grunde nichts anderes als Rücklagen, die der jeweilige Versicherer aus den Beiträgen „sammelt“, um ein finanzielles Polster in Sachen steigende Kostenentwicklung auf dem Gesundheitssektor für ihre Versicherten zu bilden, wenn diese in die Jahre gekommen sind. Schließlich fallen für ältere Menschen ungleich höhere Behandlungskosten an, als für junge Versicherungsnehmer.
Bei einem Wechsel können die Versicherungsunternehmen die kompletten Altersrückstellungen beim alten Versicherer berechnen, wenn die Versicherungsdauer, das Geschlecht und auch das Alter bekannt sind. Auf der Grundlage, dass der Versicherungsschutz von Anfang an im neuen Basistarif bestanden hat, werden die Altersrückstellungen angerechnet.
Der Wechsel des privaten Anbieters besteht im wesentlichen darin, dass ein Teil in den Basistarif übertragen wird und der andere die privaten Leistungen beinhaltet. Diese Kriterien gelten jedoch nur dann, wenn ein Wechsel in den Basistarif erfolgt. Anders sieht es aus, wenn der Versicherungsvertrag in einen Vollkostentarif umgestuft wird- dann gehen die Altersrückstellungen in der Regel verloren und müssen komplett neu aufgebaut werden.

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