Basistarif bietet Besonderheiten
100% kostenlos
Dieser neue Tarif richtet sich in erster Linie an Menschen, die schon vor dem Stichtag 1. Januar 2009 privat versichert waren, wobei die Frist dafür der 30. Juni 2009 sein soll.
In den Basistarif können auch all diejenigen wechseln, die ebenfalls bis zum 30. Juni 2009 freiwillig gesetzlich krankenversichert waren wie auch Menschen ohne einen Versicherungsschutz.
Als zusätzlicher Schutz wird der Basistarif auch für Beihilfeberechtigte angeboten, die bislang von der Beihilfe des jeweiligen Dienstherrn profitieren konnten und einen ergänzenden Schutz suchen. Aus diesem Grunde gibt es den Basistarif auch in einer besonderen Form für Beihilfeberechtigte.
Last but not least kann jeder, der einem privaten Versicherungsschutz den Vorzug gibt, nach dem 31. Dezember 2008 mit dem Krankenversicherungsunternehmer der eigenen Wahl einen Vertrag abschließen.
Wer bereits privat versichert war, kann den Basistarif als interessante Alternative zum bisherigen Vertragsverhältnis nutzen und bis zum 30 Juni in den Basistarif der eigenen oder einer anderen Versicherung wechseln.
Aus zweierlei Gründen kann dies für diesen Personenkreis interessant sein: Zum einen können Beitragskosten eingespart werden und andererseits kann der Versicherungsnehmer dann die Gunst der Stunde nutzen und zu einem anderen Anbieter in den Basistarif wechseln. Dann besteht auch die Chance, wenigstens einen Teil der Altersrückstände mit hinüber zu retten. Doch Vorsicht- dieses Kriterium gilt nicht, wenn der Versicherte direkt in den Normaltarif eines anderen Versicherers wechseln will- dann gelten alle Altersrückstellungen als komplett verloren. Verbunden damit ist, dass sich die Beiträge erhöhen, weil die Rückstellungen wieder aufgebaut werden müssen, wenn der Versicherte in die Jahre kommt.
Mit dem Basistarif verbunden ist auch ein so genannter Abschlusszwang. Anträge dürfen somit nicht abgelehnt werden und auch Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge sind ausgeschlossen.
Zur Grundlage gehört auch, dass die Beiträge den durchschnittlichen Höchstbetrag der Kassen nicht übersteigen dürfen. Konkret bedeutet dies, dass nicht mehr verlangt werden darf, als rund 570 Euro plus die Beiträge für die Pflegepflichtversicherung.
Werden Selbstbehalte mit dem Versicherer vereinbart, gilt eine dreijährige Bindung an den Vertrag.
Der Basistarif bietet in seinem Leistungsspektrum zum Teil eine Erweiterung im Gegensatz zum bisherigen Standardtarif. Wer einen Basistarif abgeschlossen hat, kann dann von Leistungen in Bezug auf Haushaltshilfen, Kuren, Rehabilitation und andere Angebote profitieren. Einbezogen sind auch ein Mutterschaftsgeld und Krankengeld. Somit bietet der Basistarif in etwa die Leistungen, die auch von den gesetzlichen Krankenversicherern offeriert werden.
Zum weiteren Plus gehört, dass Zusatzversicherungen abgeschlossen werden können, um den Leistungsumfang zu erweitern. Der Standardtarif schließt diese Möglichkeit aus.
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