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Anders als die gesetzlichen Krankenversicherer, orientieren sich die Privaten nicht am Einkommen eines Antragstellers. Doch wer beispielsweise einen günstigen Tarif wählt, kann nicht vom breiten Leistungsspektrum einer privaten Krankenversicherung profitieren.

Geboten wird in einem preisgünstigen Basistarif nur das, was auch die Kassen leisten. Viele der privaten Krankenversicherer bieten ihren Kunden auch Tarife mit einem hohen Selbstbehalt an. Wer sich einer robusten Gesundheit erfreut, kann dann auch kräftig einsparen, doch kann der Schuss auch nach hinten los gehen, wenn ernste Erkrankungen einsetzen.
Dann sind zunächst hohe Rechnungen zu begleichen, an denen sich der Arbeitgeber natürlich nicht beteiligen muss. Zum wirklichen Manko einer privaten Versicherung erweist sich auch die Absicherung von Familienmitgliedern.
Stellt sich Nachwuchs ein, muss dieser in der Regel auch separat krankenversichert werden, denn selbst wenn der Partner, der über ein geringeres Einkommen verfügt und gesetzlich versichert ist, darf das Kind nicht familienversichert werden. Die Möglichkeit, sein eigenes Kind beitragsfrei mitversichern zu lassen, wie es bei den Kassen der Fall ist, entfällt. Somit liegt klar auf der Hand, das insbesondere der gutverdienende Alleinstehende, oder das kinderlose Ehepaar mit einem doppelten Einkommen, zu den wirklichen Nutznießern einer privaten Krankenversicherung gehören.
Wer sich für eine der beiden Absicherungen entscheiden muss, sollte seine individuelle Lebensplanung immer in die Überlegungen einfließen lassen, wenn man wirklich an Beiträgen einsparen will.


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